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KI-Training vor dem BGH: Fotografen gegen die Trainingsdaten-Schranke

Fotostapel wird von Scanner eingezogen neben Gerichtsdokument mit Laion-Label vor BGH-Verfahren
KI-Training vor Gericht: Der Wert der Fotografie
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Lesezeit3 Min · 602 Wörter

Der BGH prüft, ob 5,85 Milliarden Foto-Text-Paare bei Laion legal waren. Die Antwort entscheidet, ob Fotografen für KI-Training künftig bezahlt werden.

Ein einzelnes Foto, mindestens einmal in einem Datensatz mit 5,85 Milliarden Text-Bild-Paaren enthalten, hat es bis zum Bundesgerichtshof geschafft. Fotograf Robert Kneschke klagt gegen die Hamburger Non-Profit-Organisation Laion, deren offener Datensatz unter anderem den Bildgenerator Stable Diffusion mit trainiert hat.

Die Vorinstanzen wiesen seine Klage ab, doch der BGH prüft nun die Grundsatzfrage, die weit über diesen einen Fall hinausreicht: Dürfen öffentlich zugängliche Fotos ohne Zustimmung der Urheber zu Trainingsmaterial für KI-Systeme werden?

Die Schranke fürs Text und Data Mining ist der eigentliche Streitpunkt

Juristisch dreht sich alles um zwei Ausnahmeregelungen im Urheberrecht: die allgemeine TDM-Schranke nach Paragraf 44b UrhG und die weiter reichende Forschungsschranke nach Paragraf 60d UrhG. Beide erlauben die automatisierte Analyse geschützter Werke, sofern kein wirksamer Rechtevorbehalt entgegensteht.

Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg stuften Laion als Forschungsorganisation ein und sahen die Bildnutzung damit gedeckt. Entscheidend war laut den Gerichten auch, dass der Nutzungsvorbehalt der Bildagentur nicht nachweislich maschinenlesbar war, wie heise berichtet. Genau an dieser technischen Hürde entzündet sich die Kritik: Ein Vorbehalt, der Maschinen nicht lesen können, schützt Fotografen faktisch nicht.

Rechtsprofessor Dornis sieht die Grenze des Zumutbaren überschritten

Nicht alle Juristen folgen der Hamburger Linie. Tim Dornis, Rechtsprofessor an der Leibniz Universität Hannover, hält die TDM-Schranke für zu eng gefasst, um das Training generativer Bildmodelle zu rechtfertigen. „Das geht weit über das hinaus, was man eigentlich mit TDM erreichen wollte“, sagt er laut WirtschaftsWoche.

Sein Argument: KI-Modelle würden beim Training nicht nur abstrakte Muster erkennen, sondern sich auch schöpferische Elemente aneignen, die der Kern des Urheberrechtsschutzes seien. Belege dafür liefert er mit dem Verweis auf nahezu vollständige Kopien kreativer Werke, die in Modellen nachweisbar seien. Dem steht die Position von Laion und Teilen der Forschung entgegen, die das Sammeln öffentlich erreichbarer Daten als Voraussetzung für offene KI-Entwicklung verteidigen.

Fotografenverband fordert Opt-in statt stillschweigender Nutzung

Für die Kreativbranche geht es um die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter warnt: „Wenn sie ohne Erlaubnis und ohne Vergütung zur Grundlage kommerzieller Produkte werden, die uns anschließend Konkurrenz machen, bricht die wirtschaftliche Basis dieses Berufs weg“, so der Verband laut WirtschaftsWoche.

Der BFF fordert ein Opt-in-Verfahren, bei dem Fotonutzung in Trainingsdatensätzen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt wäre, sowie eine Transparenzpflicht für KI-Anbieter. Bislang ist Laion der einzige Anbieter, der seinen Datensatz überhaupt offenlegt, kommerzielle Modelle bleiben für Betroffene eine Black Box. Der Verband spricht von einer Belohnung für Intransparenz.

Business Punk Check

Fakt ist: Der BGH entscheidet über die Reichweite einer Ausnahme, die ursprünglich für wissenschaftliche Mustererkennung gedacht war, nicht für kommerzielle Bildgeneratoren.

Interpretation ist, ob ein maschinenlesbarer Opt-out tatsächlich ausreicht, um Urheberrechte im KI-Zeitalter zu schützen, oder ob das die Beweislast einseitig auf Fotografen verschiebt. Offen bleibt, ob eine BGH-Entscheidung gegen Laion faktisch alle bestehenden Trainingsdatensätze rückwirkend infrage stellen würde, ein Szenario mit Sprengkraft für die gesamte KI-Branche.

Auf einen Blick

  • Der Bundesgerichtshof prüft, ob der Trainingsdatensatz von Laion mit 5,85 Milliarden Text-Bild-Paaren urheberrechtlich zulässig war.
  • Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage des Fotografen Robert Kneschke bereits abgewiesen und die Nutzung als Text- und Data-Mining eingeordnet.
  • Rechtsprofessor Tim Dornis kritisiert diese Auslegung, weil KI-Modelle dabei auch schöpferische Elemente der Werke übernehmen würden.
  • Der Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter fordert ein Opt-in-Verfahren und mehr Transparenz von kommerziellen KI-Anbietern.

Quellen: WirtschaftsWoche, heise, Srd-rechtsanwaelte, Windweiss, Roedl, Irights

Martin Wald

Tech & Security

Martin Wald analysiert die Schnittstelle zwischen Geld, Macht und Alltag. Seine Themen reichen von Rente, Sozialstaat und Gesundheit bis zu Wirtschaft, Märkten und technologischen Umbrüchen. Er zerlegt politische Entscheidungen, Urteile und Trends auf ihre ökonomischen Folgen und macht sichtbar, wer gewinnt, wer verliert und wo Risiken liegen. Der Blick ist pragmatisch, pointiert und nutzenorientiert. Keine Wohlfühltexte, sondern Einordnung für Menschen, die verstehen wollen, wie Systeme funktionieren und was das für ihre Entscheidungen bedeutet.