Lunch-News „Petzportal“ der Arbeitsagentur? Auf Hinweisseite häufen sich Verdachtsmeldungen über Bürgergeldbetrug. Nicht immer zu Recht

„Petzportal“ der Arbeitsagentur? Auf Hinweisseite häufen sich Verdachtsmeldungen über Bürgergeldbetrug. Nicht immer zu Recht

Über das Meldeportal allerdings passieren immer wieder gravierende Fehler. So ist dadurch eine alleinerziehende Mutter ins Visier der Bürgergeldbehörden geraten, die zu Unrecht, wie sich später herausstellte, verfolgt und von den Mitarbeitern des verantwortlichen Jobcenters unter Druck gesetzt wurde. Von dem gut dokumentierten Fall berichtete jüngst der Verein „Sanktionsfrei”.

Danach erhielt die Mutter, die den anonymisierten Namen „Nicole W.“ trägt, plötzlich keine Bürgergeld-Leistungen mehr und sollte auch eine fünfstellige Summe an bereits gezahltem Geld ans Amt zurücküberweisen.. Der Grund: „aufmerksame Nachbarn”, wie sie sich über die Hinweisstelle der Bundesagentur immer häufiger melden, hatten mitgeteilt, dass der Vater ihrer Kinder zeitweise zu Besuch sei und angeblich bei ihr wohne – obwohl er in Wirklichkeit in einem anderen Bundesland lebte und nur gelegentlich zu Besuch war, um seine Kinder zu sehen.

Für das Jobcenter war die Meldeadresse des Vaters jedoch nicht entscheidend; ausschlaggebend sei vielmehr sein tatsächlicher Aufenthaltsort, so die Behörde. Den Anspruch von Nicole auf Mehrbedarf für Alleinerziehende hielt das Jobcenter deswegen nicht länger für gerechtfertigt und stellte die Leistung ein. Rückwirkend sollte sich hieraus für die alleinerziehende Mutter eine Forderung von fast 2000 Euro ergeben. Das Geld für Alleinerziehende wird zusätzlich zur Regelleistung gezahlt. Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der Elternteil allein mit den minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

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