Startup & Scaling Wenn Avatare mit den Händen sprechen – KI gibt Gehörlosen Stimme online

Wenn Avatare mit den Händen sprechen – KI gibt Gehörlosen Stimme online

Zwischen Pioniergeist und Kritik

Die Technologie stößt jedoch nicht nur auf Begeisterung. Kritiker befürchten, dass die ohnehin in der breiten Bevölkerung wenig bekannte DGS durch den Einsatz von Avataren als unnatürliches Hilfsmittel wahrgenommen werden könnte. Diese Sorge wird selbst in der Gehörlosen-Community geäußert – ausgerechnet jener Gruppe, aus der die Idee ursprünglich stammte. Zudem sind die Kosten erheblich. Dennoch investieren Kommunen wie Fulda in die Technologie.

Ein Grund dafür könnte der eklatante Mangel an qualifizierten DGS-Dolmetschern sein. In Fulda gibt es keinen einzigen, in ganz Hessen nur einen zertifizierten Dolmetscher für DGS.

E-Commerce als nächster Schritt

Die Anwendungsmöglichkeiten gehen weit über Behörden hinaus. Seit Juni ist auch der E-Commerce an das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz gebunden.

Die alangu-Software macht es erstmals möglich, Videos in Deutscher Gebärdensprache schnell und kostensparend digital bereitzustellen und aktuell zu halten. Für Online-Händler öffnet sich damit ein bisher kaum erschlossener Markt.

Business Punk Check

Die KI-Avatare sind kein nettes Inklusionsprojekt, sondern knallharte Wirtschaftspolitik. Mit 19 Prozent hörbeeinträchtigter Bevölkerung sprechen wir von einem Milliardenmarkt, der bisher digital abgehängt war. Während das BFSG nur Mindeststandards setzt, schaffen Early Adopter wie alangu echte Marktvorteile. Die Realität: Der Fachkräftemangel bei DGS-Dolmetschern macht menschliche Lösungen unbezahlbar.

KI ist hier keine Option, sondern die einzige skalierbare Lösung. Kritisch bleibt die kulturelle Akzeptanz – die Gehörlosen-Community ist skeptisch gegenüber technischen Ersatzlösungen. Unternehmen, die jetzt investieren, sichern sich nicht nur CSR-Punkte, sondern erschließen einen ungesättigten Markt mit hoher Kaufkraft und Loyalitätspotenzial.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche wirtschaftlichen Vorteile bieten KI-Gebärdensprach-Avatare für Unternehmen?
    Unternehmen erschließen einen bisher kaum zugänglichen Markt von 1,1 Millionen potenziellen Kunden allein in Hessen. Die Technologie ist deutlich kosteneffizienter als menschliche Dolmetscher und ermöglicht eine kontinuierliche Aktualisierung der Inhalte. Besonders für E-Commerce-Anbieter entsteht ein Wettbewerbsvorteil durch frühe Implementierung.
  • Wie können mittelständische Unternehmen von der Gebärdensprach-KI profitieren?
    Mittelständler sollten prüfen, ob sie am Baukasten-System von alangu teilnehmen können. Die Technologie lässt sich modular in bestehende Websites integrieren. Wichtig: Nicht nur auf gesetzliche Mindestanforderungen beschränken, sondern die Chance nutzen, sich als inklusiver Vorreiter zu positionieren und Marktanteile zu sichern.
  • Welche Branchen werden am stärksten von der KI-Gebärdensprach-Technologie profitieren?
    Primär profitieren E-Commerce, Finanzdienstleister und Versicherungen, deren komplexe Produkte besonders erklärungsbedürftig sind. Auch Bildungsanbieter können durch barrierefreie Inhalte neue Zielgruppen erschließen. Entscheidend ist die frühzeitige Integration in die Digitalstrategie, um Entwicklungskosten zu minimieren und Marktvorteile zu maximieren.
  • Wie können Unternehmen die kulturellen Bedenken der Gehörlosen-Community adressieren?
    Erfolgreiche Implementierung erfordert die direkte Einbindung von Gehörlosen in den Entwicklungsprozess. Unternehmen sollten Feedback-Mechanismen etablieren und die Technologie kontinuierlich anpassen. Transparente Kommunikation über die Grenzen der Technologie verhindert überhöhte Erwartungen und baut Vertrauen auf.
  • Welche regulatorischen Entwicklungen sind nach dem BFSG zu erwarten?
    Nach dem BFSG werden weitere Verschärfungen der Barrierefreiheitsanforderungen erwartet. Unternehmen, die jetzt in flexible, KI-basierte Lösungen investieren, sind besser auf kommende Regulierungen vorbereitet. Die EU-Kommission plant bereits eine Ausweitung der Anforderungen auf weitere digitale Dienste bis 2028.

Quellen: „alangu“, „osthessen-news.de“

Seite 2 / 2
Vorherige Seite Zur Startseite