Tech & Trends KI im Marketing: Diese Fehler kosten dich ab August richtig Geld

KI im Marketing: Diese Fehler kosten dich ab August richtig Geld

„Die Unternehmen müssen anfangen, zu schulen! Es geht vor allem darum, den Menschen die Angst davor zu nehmen, Fehler zu machen“, forderte Rechtsanwalt Kuss. Learning-Formate sollten praxisnah sein und Spaß machen.

Rechtliche Fallstricke im KI-Marketing

Besonders heikel wird es bei manipulativen KI-Techniken, die laut AI Act verboten sind. Dazu zählen Anwendungen, die gezielt menschliche Schwächen ausnutzen oder Bewertungen algorithmisch manipulieren. Auch die automatisierte Bewertung von Personen nach Verhalten oder Kreditwürdigkeit ist tabu, wie „absatzwirtschaft.de“ dokumentiert. Ein weiteres Problem: KI-generierte Inhalte gelten rechtlich als „gemeinfrei“ und genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

Schutzfähig werden sie erst, wenn Menschen sie deutlich weiterverarbeiten. Für Agenturen, die mit KI-Content arbeiten, ein echtes Dilemma. Hinzu kommt die Haftungsfrage: Mit der neuen EU-Produkthaftungsrichtlinie (Umsetzung bis 2026) gelten KI-Systeme als „Produkte“. Bei Fehlern greift eine verschuldensunabhängige Haftung mit Beweislastumkehr. Unternehmen müssen dann nachweisen, dass ihre KI fehlerfrei war – keine leichte Aufgabe.

Business Punk Check

Der AI Act ist kein Innovations-Killer, sondern ein Realitäts-Check für den KI-Hype. Statt blind jeden Trend mitzunehmen, zwingt er Unternehmen zur Frage: Welche KI bringt echten Mehrwert? Die Wahrheit ist: 80% der Marketing-KI-Anwendungen fallen in die niedrigsten Risikoklassen – hier bleibt maximale Freiheit.

Die echte Herausforderung liegt nicht in der Regulierung, sondern in der Qualität: KI-generierter Content ist rechtlich „gemeinfrei“ und damit wertlos für Markenexklusivität. Wer jetzt schlau ist, nutzt KI als Assistenz, nicht als Ersatz für menschliche Kreativität. Der Wettbewerbsvorteil liegt nicht mehr im Tool, sondern in der Fähigkeit, es rechtssicher und kreativ einzusetzen. Fazit: Nicht die Regulierung bremst Innovation – sondern die Unfähigkeit, sie als Qualitätsstandard zu begreifen.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche KI-Anwendungen im Marketing sind vom AI Act betroffen?
    Fast alle – aber mit unterschiedlicher Intensität. Content-Generierung, Chatbots und Personalisierung fallen meist in die niedrigen Risikoklassen 3 und 4 mit geringen Auflagen. Kritischer wird es bei KI-Systemen zur Kundenbewertung oder bei manipulativen Techniken, die in höhere Risikoklassen fallen oder komplett verboten sind.
  • Wie sieht eine rechtskonforme KI-Schulung für Marketingteams aus?
    Eine konforme Schulung umfasst drei Kernbereiche: technische Grundlagen (wie funktionieren LLMs?), rechtliche Rahmenbedingungen (AI Act, DSGVO, Urheberrecht) und ethische Aspekte. Wichtig ist der Praxisbezug – statt theoretischer Vorträge besser Workshops mit echten Use Cases aus dem Marketingalltag durchführen.
  • Wie können Unternehmen die Kennzeichnungspflicht für KI-Content umsetzen?
    Entwickeln Sie ein klares, einheitliches Kennzeichnungssystem für alle KI-generierten Inhalte. Bei Bildern empfiehlt sich ein dezentes Wasserzeichen, bei Texten ein Hinweis im Footer. Für Chatbots sollte die KI-Natur sofort erkennbar sein. Dokumentieren Sie Ihre Kennzeichnungspraxis – das schützt bei Kontrollen.
  • Wie lässt sich das urheberrechtliche Dilemma bei KI-Content lösen?
    Setzen Sie auf den „Human in the Loop“-Ansatz: Nutzen Sie KI als Ideengeber und Rohstofflieferanten, aber lassen Sie Menschen die Ergebnisse substanziell weiterverarbeiten. Nur so entsteht urheberrechtlich geschützter Content. Dokumentieren Sie den kreativen Prozess und den menschlichen Anteil daran.
  • Welche KI-Governance-Strukturen brauchen Marketingabteilungen jetzt?
    Etablieren Sie ein schlankes KI-Governance-System mit drei Säulen: 1) Tool-Inventar (welche KI-Tools werden wofür eingesetzt?), 2) Verantwortlichkeiten (wer prüft Outputs, wer entscheidet über neue Tools?), 3) Dokumentation (Nachweis der Compliance-Maßnahmen). Vermeiden Sie Bürokratie-Monster – eine Seite pro Tool reicht für den Anfang.

Quellen: „bvmc.de“, „absatzwirtschaft.de“, „Horizont.net“

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