Meta greift nach deinen Daten: So blockierst du den KI-Zugriff
Metas KI-Strategie: Aufholjagd mit Nutzerkosten
Hinter der Datenoffensive steckt Metas verzweifelter Versuch, im KI-Wettrennen nicht abgehängt zu werden. Der Konzern steht unter massivem Druck, mit Konkurrenten wie OpenAI (ChatGPT) und Google (Gemini) gleichzuziehen. Die Strategie ist zweigeteilt: Einerseits soll Meta-AI Nutzer länger auf den eigenen Plattformen halten, andererseits verspricht die KI-gestützte Auswertung noch präzisere Werbung – das Kerngeschäft des Konzerns.
„Meta versucht, seine Marktposition zu nutzen, um einen Wettbewerbsvorteil im KI-Bereich zu erlangen – auf Kosten der Privatsphäre seiner Nutzer“, kritisiert ein Sprecher von Noyb laut Heise. Die Organisation hat eine Unterlassungserklärung an Metas Europasitz in Irland geschickt und rechnet sich dank der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie gute Erfolgschancen aus.
EU-Sonderweg beim Datenschutz
Dass Meta überhaupt um Widerspruchsmöglichkeiten bemüht ist, verdanken Nutzer der EU-Gesetzgebung. Nach der ersten Ankündigung im vergangenen Sommer hatten EU-Datenschützer und Verbraucherschützer Beschwerde eingelegt. Hauptkritikpunkt: Metas Ansatz, die Nutzer widersprechen zu lassen, statt explizit um Erlaubnis zu bitten.
Nach einer Anhörung des Europäischen Datenschutzausschusses blieb Meta bei seiner Position, dass ein Opt-Out-Verfahren ausreiche. Ein riskantes Spiel, denn ein EuGH-Urteil zu personalisierter Werbung könnte auch auf diesen Fall anwendbar sein. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits eine einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln beantragt.
Wenn die Frist verstreicht
Besonders problematisch: Wer erst nach dem Stichtag widerspricht, kann möglicherweise seine bereits veröffentlichten Daten nicht mehr aus dem Trainingsmaterial entfernen lassen. Die Datenschützer von Noyb („None of your Business“) kritisieren zudem das versteckte Widerspruchsverfahren, bei dem sich Nutzer durch mehrere Seiten und einen versteckten Textlink klicken müssen.
Für Minderjährige gilt eine Ausnahme – ihre Daten sollen laut Meta nicht für das KI-Training verwendet werden. Dennoch empfehlen Experten auch ihnen, vorsorglich zu widersprechen.
Der Fall Meta zeigt exemplarisch, wie Tech-Konzerne im KI-Wettlauf die Grenzen des Datenschutzes austesten. Die kommenden Monate werden entscheidend sein: Sollten die rechtlichen Schritte der Datenschützer Erfolg haben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche haben. Eine Grundsatzentscheidung könnte klären, ob Nutzerinhalte ohne explizite Zustimmung für KI-Training verwendet werden dürfen.
Gleichzeitig steht Meta vor einem Dilemma: Ohne massive Datenmengen kann der Konzern im KI-Wettrennen nicht bestehen, mit aggressiven Datensammlungspraktiken riskiert er jedoch Vertrauen und rechtliche Konsequenzen. Die Balance zwischen Innovation und Datenschutz wird die digitale Landschaft der kommenden Jahre prägen – und Nutzer sollten ihre Rechte kennen und aktiv wahrnehmen.
Quellen: Heise, Verbraucherzentrale NRW, Stern