Tech & Trends Richter verschont Chrome & Android – aber knackt Googles Suchgeheimnis

Richter verschont Chrome & Android – aber knackt Googles Suchgeheimnis

Statt Zerschlagung nur Datenfreigabe: US-Richter Mehta lässt Google Chrome und Android behalten, zwingt den Tech-Giganten aber zur Offenlegung seines wertvollsten Assets – den Suchdaten. Ein Urteil mit Sprengkraft für die Tech-Branche.

Der Monopolist darf sein Reich behalten – muss aber die Kronjuwelen teilen. Nach fünf Jahren Rechtsstreit hat ein US-Gericht entschieden: Google bleibt Google, wird aber gezwungen, sein wertvollstes Gut mit der Konkurrenz zu teilen – die Daten aus Billionen Suchanfragen.

Bundesrichter Amit Mehta lehnte die von der US-Regierung geforderte Zerschlagung des Tech-Giganten ab. Die Alphabet-Aktie reagierte prompt mit einem Plus von sieben Prozent im nachbörslichen Handel, wie „Bild“ berichtet.

Die Macht der 90 Prozent

Mit einem Marktanteil von etwa 90 Prozent bei der Websuche sitzt Google auf einem Berg digitaler Schätze. Dieses Monopol hatte Richter Mehta bereits 2024 als illegal eingestuft. Jetzt ging es um die Konsequenzen.

Die US-Regierung wollte den Tech-Giganten zerschlagen – Chrome und Android sollten verkauft werden. Doch der Richter winkte ab: Eine solche Maßnahme wäre „unglaublich chaotisch und hochriskant“, wie „Zeit“ aus dem Urteil zitiert.

Datenschatz statt Hardware-Verkauf

Statt Hardware-Abspaltung verordnete Mehta eine andere Medizin: Google muss sein Suchmaschinen-Geheimrezept – die aus Milliarden Suchanfragen gewonnenen Daten – mit Konkurrenten teilen.

Für Alphabet-CEO Sundar Pichai kommt das einer „faktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums“ gleich, so seine Aussage vor Gericht laut „tagesschau.de“. Zusätzlich darf Google keine Exklusivverträge mehr mit Hardware-Herstellern abschließen, die Konkurrenz-Software ausschließen.

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