Work & Winning Abfindungs-Hack: Steuern sparen und Rente aufpolstern

Abfindungs-Hack: Steuern sparen und Rente aufpolstern

Der Jobverlust kann zur finanziellen Chance werden: Wer seine Abfindung strategisch in die Rentenkasse investiert, spart Steuern und sichert gleichzeitig die Altersvorsorge. Ein smarter Move mit doppeltem Gewinn.

Stellenabbau und Umstrukturierungen gehören zum wirtschaftlichen Alltag. Wer dabei mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausscheidet, steht vor einer komplexen finanziellen Entscheidung.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Strategie lässt sich aus der Abfindungszahlung ein doppelter Vorteil ziehen – Steuern sparen und gleichzeitig die Rentenkasse aufbessern. Laut „Merkur“ funktioniert dieser Finanz-Move über gezielte Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Rentenkürzungen.

Abfindung: Kein gesetzlicher Anspruch

In Deutschland existiert grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindungszahlungen.

Sie kommen hauptsächlich in zwei Szenarien zum Tragen: Bei betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan oder als freiwillige Leistung des Arbeitgebers zur Vermeidung von Kündigungsschutzklagen. Wer eine Kündigung erhält, sollte die dreiwöchige Klagefrist unbedingt im Blick behalten, wie „Merkur“ betont – verstreicht diese ungenutzt, entfällt meist auch die Verhandlungsbasis für eine Abfindung.

Der Steuer-Trick mit der Rentenkasse

Der Clou liegt in der Verwendung der Abfindung: Wer das Geld für Ausgleichszahlungen in die Rentenkasse nutzt, kann die Summe nahezu steuerneutral stellen.

Zwei Modelle bieten sich an: Bei der Eigenfinanzierung überweist man die Abfindung direkt an die Rentenversicherung. Alternativ teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Zahlung – besonders vorteilhaft, da Arbeitgeberzuwendungen nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz steuerfrei sein können.

So funktioniert’s praktisch

Der erste Schritt führt zur Deutschen Rentenversicherung. Mit dem Formular V0210 lässt sich ermitteln, welcher Betrag nötig ist, um Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt auszugleichen.

Voraussetzungen: mindestens 50 Jahre alt und ausreichend Versicherungszeiten für die später geforderten 35 Versicherungsjahre. Parallel sollte laut „Merkur“ die Arbeitgeberbescheinigung (Formular V0211) ausgefüllt werden, die Angaben zum aktuellen und letztjährigen Gehalt enthält.

Steuerliche Grenzen beachten

Bei der Umsetzung gilt es, die steuerlichen Absetzungsgrenzen zu kennen.Für Alleinstehende liegt die maximale steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen bei 29.344 Euro jährlich, für Verheiratete bei 58.688 Euro, wie „Merkur“ berichtet. Da diese Höchstbeträge bereits durch reguläre Rentenversicherungsbeiträge teilweise ausgeschöpft werden, empfiehlt sich bei größeren Abfindungen eine Verteilung der Zahlungen über mehrere Jahre.

Business Punk Check

Der Abfindungs-Hack ist ein echter Game-Changer für alle ab 50, die unfreiwillig den Job verlieren. Während Unternehmen weiter Personal abbauen, können Betroffene aus der Not eine Tugend machen. Die Strategie funktioniert aber nur für eine spezifische Zielgruppe: mindestens 50 Jahre alt, mit Aussicht auf 35 Versicherungsjahre. Für jüngere Arbeitnehmer bleibt nur die Fünftelregelung als Steuererleichterung. Besonders clever: Der Trick kombiniert Steueroptimierung mit Altersvorsorge – in Zeiten drohender Rentenlücken ein doppelter Gewinn. Wer die Bedingungen erfüllt, sollte nicht zögern. Die Rentenversicherung bestätigt: Nach etwa 15 Jahren Rentenbezug hat sich die Einzahlung amortisiert. Alles danach ist reiner Gewinn.

Häufig gestellte Fragen

  • Ab welchem Alter lohnt sich dieser Abfindungs-Hack wirklich?
    Die Strategie funktioniert nur ab 50 Jahren und wenn bereits genügend Versicherungszeiten für die später erforderlichen 35 Versicherungsjahre vorhanden sind. Jüngere sollten alternative Anlagestrategien prüfen.
  • Wie berechne ich, ob sich die Einzahlung in die Rentenkasse für mich persönlich lohnt?
    Beantragen Sie zunächst das Formular V0210 bei der Deutschen Rentenversicherung. Vergleichen Sie dann die Steuerersparnis mit der Rentenerhöhung und berechnen Sie Ihren Break-even-Punkt – typischerweise nach etwa 15 Jahren Rentenbezug.
  • Welche Alternativen gibt es für Abfindungsempfänger unter 50 Jahren?
    Jüngere können die Fünftelregelung zur Steueroptimierung nutzen und parallel in private Altersvorsorgeprodukte wie ETF-Sparpläne oder fondsgebundene Rentenversicherungen investieren. Ab 2025 muss die Fünftelregelung allerdings aktiv in der Steuererklärung beantragt werden.
  • Wie wirkt sich die Einzahlung auf andere Rentenansprüche aus?
    Die Einzahlung erhöht nicht nur die reguläre Altersrente, sondern stärkt auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente – ein oft übersehener Zusatznutzen, der als Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wirkt.

Quellen: „Merkur“