Work & Winning FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zum Aussehen im Job

FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zum Aussehen im Job

Ist es okay, geschlechtsspezifische Dienstkleidung zu erwarten?

Grundsätzlich gilt: Aufgrund des Geschlechts dürfen Arbeitnehmer*innen nicht diskriminiert werden. Vor Kurzem hat ein Pilot geklagt, weil er eine Cockpit-Mütze tragen musste, seine Kolleginnen aber nicht. Er hat gewonnen. Denn tatsächlich gab es keinen sachlichen Grund, warum die Geschlechter unterschiedlich behandelt wurden. Als geschlechtsdiskriminierend ist entgegen einer Entscheidung des LAG Kölns die Vorgabe in einer Betriebsvereinbarung zu sehen, mit welcher nur die weiblichen Fluggastkontrolleure ihre Fingernägel auf eine bestimmte Länge kürzen mussten, ihre Kollegen hingegen nicht. Es mag zwar zweckmäßig sein, dass bei Kunden keine Kratzspuren hinterlassen werden sollen – dies muss aber für beide Geschlechter gleichermaßen gelten.

Wir haben zwar schon über Mythen zur Krankschreibung aufgeklärt, ihr habt aber immer noch offene Fragen zum Urlaubsanspruch oder ob man auch per WhatsApp kündigen darf? Nehmen wir gerne mit. Mail to: katz.juli@guj.de

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