Work & Winning Büro-Liebe: Vom Coldplay-Konzert direkt in die Arbeitslosigkeit – geht das auch in Deutschland?

Büro-Liebe: Vom Coldplay-Konzert direkt in die Arbeitslosigkeit – geht das auch in Deutschland?

Vom Kuss bei Coldplay zum Jobverlust: Warum Büro-Romanzen in den USA zum Kündigungsgrund werden, während deutsche Gerichte die Liebe am Arbeitsplatz als Grundrecht verteidigen.

Der jüngste Fall sorgte für Schlagzeilen: Ein CEO wird bei einem Coldplay-Konzert von der Kiss-Cam mit der Personalchefin seines Unternehmens erwischt – kurz darauf ist er seinen Job los. In den USA nichts Ungewöhnliches, denn dort können Unternehmen Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz per „Code of Conduct“ verbieten. In Deutschland hingegen wäre eine solche Kündigung undenkbar.

Tatsächlich sind Büro-Romanzen weitaus verbreiteter als viele annehmen. Laut einer Umfrage von „Zety“ haben 80 % aller Angestellten schon einmal eine Beziehung am Arbeitsplatz gehabt – fast die Hälfte davon sogar mit dem direkten Vorgesetzten. Trotzdem meinen 91 % der Befragten, dass Arbeitgeber solche Beziehungen untersagen sollten, wie „ingeneur.de“ schreibt. Ein Widerspruch, der die Komplexität des Themas zeigt.

Deutsches Recht schützt die Liebe im Büro

In Deutschland versuchte bereits Walmart, einen strengen „Code of Conduct“ einzuführen, der Liebesbeziehungen unter Kollegen untersagte. Das Ergebnis? Eine krachende Niederlage vor dem Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erkannte darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde, wie „iqb.de“ berichtet.

Die Richter stellten unmissverständlich klar: Es steht jedem Menschen frei zu entscheiden, mit wem er eine Beziehung eingeht – egal ob freundschaftlich oder romantisch. Der Arbeitsrechtler Thilo Mahnhold brachte es gegenüber dem „Spiegel“ auf den Punkt: „Wie ein Mensch liebt und lebt, geht den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an.“ Diese Haltung spiegelt die deutsche Rechtsauffassung wider, die das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer über unternehmerische Verhaltenskodizes stellt.

Grenzen der Liebesfreiheit im Betrieb

Völlig schrankenlos ist die Liebe am Arbeitsplatz allerdings auch in Deutschland nicht. Sobald eine Beziehung den Betriebsfrieden stört, darf der Arbeitgeber eingreifen – nicht gegen die Beziehung selbst, sondern gegen störendes Verhalten. Laut „capital.de“ können Unternehmen verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um den reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.

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