Work & Winning Ein Jahr LkSG: Nicht Bürokratie ist das Problem, sondern Intransparenz 

Ein Jahr LkSG: Nicht Bürokratie ist das Problem, sondern Intransparenz 

CS3D kommt auf europäischer Ebene 

Übrigens: Auf europäischer Ebene wird es weiterhin Druck geben. Dem LkSG folgt als europäische Variante die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D), die bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Im Vergleich zum deutschen LkSG sind wegen einer fehlenden Umsatzschwelle weniger Unternehmen davon betroffen. Außerdem steht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ins Haus: Sie soll die finanzielle Berichterstattung in Unternehmen um Nachhaltigkeitskennzahlen erweitern. Diese Anforderungen werden teilweise bereits heute vom deutschen Lieferkettengesetz verlangt. 

Die Reaktion von Unternehmen auf das LkSG war oftmals von Angst gesteuert und Anforderungen wurden teilweise übererfüllt. Unternehmen sollten sich zum jetzigen Zeitpunkt nochmal bewusst machen, dass das LkSG lediglich eine Bemühenspflicht definiert. Und: Eine Risikoanalyse muss nur für direkte Lieferanten und den eigenen Geschäftsbereich erfolgen.  

Fazit 

Ohne Transparenz in Lieferantenbeziehungen ist kein Unternehmen zukunfts- und wettbewerbsfähig. Genau diese Transparenz fordert das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz. Indem Unternehmen sie schaffen, verbessern sie ihre Einkaufsprozesse, sparen Zeit, Geld und Aufwand. Compliance wird dabei zu einem Nebeneffekt. 

Seite 3 / 3
Vorherige Seite Zur Startseite