Work & Winning Glatteis-Falle: Wer bei Winterchaos den Lohnabzug riskiert

Glatteis-Falle: Wer bei Winterchaos den Lohnabzug riskiert

Spiegelglatte Straßen, Winterchaos – und trotzdem zur Arbeit? Das Arbeitsrecht kennt bei Glätte wenig Gnade. Wann Arbeitnehmer trotz „übergeordneter Gründe“ Lohnabzug riskieren und wie sie sich absichern.

Der Deutsche Wetterdienst warnt vor extremer Glätte, Meteorologen sprechen von Lebensgefahr auf den Straßen – und das Arbeitsrecht? Das bleibt erstaunlich kalt. Während Pendler auf vereisten Gehwegen balancieren und Bahnen im Schnee stecken bleiben, gilt rechtlich ein klares Prinzip: Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Wer wegen Winterchaos zu spät kommt, muss mit Lohnabzug rechnen. Doch es gibt Ausnahmen und Strategien, die Beschäftigte kennen sollten.

Wegerisiko: Wenn der Arbeitsweg zur Rutschpartie wird

Im deutschen Arbeitsrecht steht es unmissverständlich fest: Beschäftigte tragen grundsätzlich selbst die Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen – auch bei extremen Witterungsbedingungen. „Schlechtes Wetter, Glatteis oder Verspätungen im Nahverkehr entbinden Arbeitnehmer nicht von ihrer Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen“, erklärt der Hamburger Arbeitsrechtler Philipp Hammerich laut „Focus“. Die Konsequenzen sind eindeutig: Wer zu spät kommt, riskiert Lohnabzug für die versäumte Arbeitszeit. Bei wiederholten Verspätungen droht sogar eine Abmahnung.

Die Rechtslage ist dabei durchaus paradox: Während Wetterexperten vor gefährlichen Straßenverhältnissen warnen, verlangt das Arbeitsrecht vorausschauendes Handeln. Wer mit Schneefällen rechnen muss, sollte früher losfahren oder alternative Verkehrsmittel einplanen. Ein automatisches Recht auf Homeoffice existiert nicht – es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart.

Ausnahmen und Schlupflöcher im Winter-Arbeitsrecht

Bei extremen Wetterlagen gibt es dennoch Ausnahmen. Bei Sturmtiefs, Glatteis oder Hochwasser kann eine „begründete Arbeitsverhinderung“ durch „übergeordnete Gründe“ vorliegen, wie „Infranken“ berichtet. Entscheidend ist dabei die frühzeitige Kommunikation: Wer absehen kann, dass der Arbeitsweg unmöglich oder gefährlich wird, sollte den Arbeitgeber umgehend informieren und idealerweise Homeoffice anbieten.

Schließt der Betrieb selbst witterungsbedingt, dreht sich der Spieß um: Dann trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko und muss weiterzahlen. Viele Unternehmen zeigen sich in Extremsituationen kulant – einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht. Hier lohnt sich ein Blick in Betriebs- oder Tarifverträge, die Sonderregelungen enthalten können.

Unfallversicherung: Wenn der Rutsch teuer wird

Anders als beim Lohnausfall ist die rechtliche Situation bei Unfällen auf dem Arbeitsweg eindeutig: Wer auf Glatteis ausrutscht oder mit dem Auto verunglückt, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. „Ein Sturz auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt als Wegeunfall und ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt“, so Arbeitsrechtsexperten laut „Focus“.

Die Versicherung greift auch bei Umwegen, etwa um Kinder zur Schule zu bringen oder Kollegen mitzunehmen. Wichtig: Der Unfall muss außerhalb der eigenen Wohnung passieren – ein Sturz im privaten Treppenhaus zählt meist nicht dazu. Für Bewohner abgelegener Gebiete empfiehlt „Merkur“ eine genaue Dokumentation des Unfallhergangs, um den Versicherungsfall nachvollziehbar zu machen.

Räumpflichten: Wenn der Hauseingang zur Rutschbahn wird

Neben dem Arbeitsweg bergen auch Hauseingänge und Gehwege Risiken. Grundsätzlich sind Eigentümer für die Verkehrssicherheit verantwortlich, doch in vielen Mietverträgen wird diese Pflicht an Mieter übertragen.

Diese müssen dann zu festgelegten Zeiten – meist zwischen 7 und 20 Uhr – Schnee räumen und bei Glatteis streuen, wie „Merkur“ berichtet. Unterlassen Bewohner dies, drohen bei Unfällen Haftungsansprüche.

Business Punk Check

Die New-Work-Realität trifft auf Winterchaos – und zeigt ihre Grenzen. Während Unternehmen Flexibilität predigen, offenbart das starre Arbeitsrecht die Kluft zwischen moderner Arbeitskultur und rechtlichen Rahmenbedingungen. Remote-Arbeit bleibt ein Privileg, kein Recht. Wer keine vertragliche Homeoffice-Regelung hat, steht bei Extremwetter buchstäblich im Regen.

Progressive Arbeitgeber nutzen diese Situationen als Chance: Sie implementieren flexible Notfallregelungen und beweisen, dass Vertrauen mehr bringt als Kontrolle. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Proaktiv Homeoffice-Regelungen aushandeln, bevor der Winter kommt. Die wahre Future Skill ist nicht digitale Kompetenz, sondern die Fähigkeit, Arbeitsverträge zukunftssicher zu gestalten – mit klaren Regelungen für Extremsituationen.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich bei Unwetterwarnungen einfach im Homeoffice bleiben?
    Ohne vertragliche Vereinbarung existiert kein automatisches Recht auf Homeoffice. Proaktiv handeln: Frühzeitig den Arbeitgeber kontaktieren, Homeoffice vorschlagen und dies idealerweise schriftlich bestätigen lassen. Langfristig: Eine Homeoffice-Klausel für Extremwetterlagen im Arbeitsvertrag verankern.
  • Wie dokumentiere ich einen Wegeunfall bei Glatteis richtig?
    Sofort Fotos der Unfallstelle und Wetterbedingungen machen, Zeugen notieren und umgehend einen Arzt aufsuchen – auch bei scheinbar leichten Verletzungen. Den Unfall innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber melden und auf einem Durchgangsarztbericht bestehen. Wichtig: Den genauen Unfallhergang schriftlich festhalten.
  • Welche Future Skills helfen bei winterbedingten Arbeitsausfällen?
    Digitale Kollaborationskompetenz und Selbstorganisation sind entscheidend. Wer seine Arbeit ortsunabhängig erledigen kann und dies nachweisbar dokumentiert, schafft Vertrauen beim Arbeitgeber. Gleichzeitig hilft Verhandlungsgeschick, um präventiv flexible Arbeitsmodelle für Extremsituationen zu vereinbaren.
  • Wie können Führungskräfte winterbedingte Produktivitätseinbußen vermeiden?
    Implementieren Sie ein Winter-Notfallkonzept mit klaren Kommunikationswegen und Entscheidungsbäumen. Definieren Sie vorab, welche Aufgaben remote erledigt werden können und welche vor Ort erfordern. Nutzen Sie Wetterwarnungen für vorausschauende Teamplanung und schaffen Sie Vertrauensarbeitszeit-Modelle für Extremsituationen.

Quellen: „Focus“, „Merkur“, „Infranken“

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