Work & Winning Krankmeldung folgt der Kündigung: Ist das eine gute Idee?

Krankmeldung folgt der Kündigung: Ist das eine gute Idee?

Nach der Kündigung krankmelden? Vorsicht! Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln und die Lohnfortzahlung stoppen können.

Nach der Kündigung krankmelden? Vorsicht! Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Arbeitgeber die Krankschreibung anzweifeln und die Lohnfortzahlung stoppen können.

In der Arbeitswelt kommt es immer wieder vor: Die Krankmeldung direkt nach einer Kündigung. Doch Vorsicht! Diese Strategie könnte nach hinten losgehen. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass Arbeitgeber skeptisch werden dürfen und die Lohnfortzahlung einstellen können. Klingt nach einem riskanten Spiel, oder?

Krankmeldung nach Kündigung: Ein zweischneidiges Schwert

Die Idee, sich nach einer Kündigung für die gesamte Kündigungsfrist krankzumelden, mag verlockend erscheinen. Was hat man schon noch zu verlieren? Schließlich Man könnte sich so eine stressfreie Auszeit gönnen. Doch genau hier liegt der Haken. Ein Gericht entschied kürzlich, dass Arbeitgeber in solchen Fällen das Recht haben, die Krankschreibung zu hinterfragen, wie „wmn.de“ berichtet. Die Entgeltfortzahlung kann dann auf Eis gelegt werden. Ein Urteil, das für Aufsehen sorgt und viele Arbeitnehmer ins Grübeln bringt.

Das Urteil im Detail

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 5 AZR 137/23) hat hohe Wellen geschlagen. Es besagt, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Beweiskraft verlieren kann, wenn sie exakt die Dauer der Kündigungsfrist abdeckt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Der Fall, der diesem Urteil zugrunde liegt, ist ebenso interessant wie lehrreich. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) machte diesen öffentlich.

Eine Frau, die ihr Arbeitsverhältnis kündigte, bat in ihrem Kündigungsschreiben um die Zusendung ihrer Arbeitsunterlagen. Ab dem Tag der Kündigung war sie nicht mehr am Arbeitsplatz zu sehen. Stattdessen flatterten fortlaufend ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf den Tisch des Arbeitgebers. Dieser entschied, keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Die Frau zog vor das Arbeitsgericht Lübeck und gewann zunächst. Doch in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wurde ihre Klage abgewiesen.

Beweispflicht liegt beim Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen im Ernstfall ihre Krankheit beweisen, wenn die Krankschreibung angezweifelt wird. Im besagten Fall konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen. Die Konsequenz: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das Urteil lässt keine Revision zu, jedoch wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht (Az.: 5 AZN 389/23). Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickelt.

Die Krankmeldung nach einer Kündigung ist ein zweischneidiges Schwert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich nur dann krankschreiben lassen, wenn wirklich eine Krankheit vorliegt. Besser ist: Augen zu und durch. Ansonsten könnte das Ganze zu einem teuren Abenteuer werden. Arbeitgeber haben das Recht, skeptisch zu sein und die Zahlung einzustellen. Ein Urteil, das zum Nachdenken anregt und zeigt, dass man in der Arbeitswelt besser auf der sicheren Seite bleibt.