Work & Winning Krankmeldung per Klick? Dieser Fehler kostet den Job

Krankmeldung per Klick? Dieser Fehler kostet den Job

Ein IT-Berater wollte Zeit sparen und besorgte sich eine Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung – ein Präzedenzfall für die New-Work-Ära.

Die digitale Transformation der Arbeitswelt macht auch vor Krankschreibungen nicht halt. Doch wer glaubt, mit ein paar Klicks und ohne Arztkontakt eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten, riskiert seinen Job. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zeigt, dass die Grenzen der Digitalisierung im Arbeitsrecht klar definiert sind – und die Konsequenzen bei Verstößen gravierend ausfallen können.

Fragebogen statt Arztkontakt: Der teure Shortcut

Ein IT-Consultant aus dem Ruhrgebiet wollte es im August 2024 besonders clever anstellen. Statt die reguläre Online-Sprechstunde für 100 Euro zu nutzen, füllte er lediglich einen Fragebogen auf einer Webseite aus, die Krankschreibungen gegen Gebühr anbietet. Ohne je mit einem Arzt gesprochen zu haben, erhielt er prompt eine digital erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Laut „news.de“ enthielt das Dokument allerdings einen entscheidenden Hinweis: „Voraussichtlich arbeitsunfähig aufgrund Fernuntersuchung nur mittels Fragebogen.“ Diese Formulierung wurde dem IT-Experten zum Verhängnis. Die Personalabteilung seines Arbeitgebers wurde misstrauisch und stellte Nachforschungen an.

Das Ergebnis: Am 18. September erfolgte die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer klagte dagegen – zunächst mit Erfolg. Das Arbeitsgericht Dortmund hielt eine Abmahnung für ausreichend. Doch wie „news.de“ berichtet, kam das Landesarbeitsgericht Hamm in der Berufung zu einem anderen Schluss.

Vertrauensbruch wiegt schwerer als Krankheitsstatus

Die Richter des LAG Hamm urteilten, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig sei – unabhängig davon, ob der Mitarbeiter tatsächlich krank war oder nicht. Entscheidend sei der schwerwiegende Vertrauensbruch. Der IT-Berater habe seinem Arbeitgeber bewusst suggeriert, dass ein ärztlicher Kontakt stattgefunden habe, obwohl er nur einen Online-Fragebogen ausgefüllt hatte.

Besonders brisant: Der Anbieter der Online-Krankschreibung hatte auf seiner Website sogar explizit darauf hingewiesen, dass Bescheinigungen ohne Arztgespräch einen geringeren Beweiswert haben. „Unsere AU OHNE Arztgespräch hat im Streitfall vor Gericht geringeren Beweiswert als unsere AU MIT Arztgespräch“, zitiert „personalwirtschaft.de“ aus dem Hinweistext der Website. Der Arbeitnehmer hatte diese Warnung offenbar ignoriert.

Telemedizin ja, Automatisierung nein

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran, doch sie hat klare Grenzen. Telemedizinische Krankschreibungen sind durchaus legal – allerdings nur, wenn ein direkter Arztkontakt per Telefon oder Videocall stattfindet. Für bereits bekannte Patienten sind Krankschreibungen bis zu sieben Tage möglich, für neue Patienten maximal drei Tage, wie „news.de“ erläutert.

Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, warnt laut „utopia.de“ vor unseriösen Anbietern: Teilweise wird hier nach Beantwortung einiger Multiple-Choice-Fragen eine AU generiert. Derartigen Bescheinigungen kommt kein Beweiswert zu. Das LAG Hamm bestätigte diese Einschätzung und verwies in seinem Urteil auf die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 BGB.

Business Punk Check

Die Remote-Work-Revolution hat ihre Tücken – besonders wenn es um rechtliche Grauzonen geht. Der Fall zeigt schonungslos, wie dünn das Eis zwischen Innovation und Arbeitsrechtsverstoß ist. Während 5 Prozent aller Krankschreibungen inzwischen telemedizinisch erfolgen, bleibt der persönliche Arztkontakt unersetzlich. Die Realität hinter dem New-Work-Hype: Digitale Shortcuts können karrieretechnische Sackgassen sein.

Arbeitnehmer sollten bei digitalen Gesundheitsangeboten genau hinschauen – ein falscher Klick kann den Job kosten. Für Führungskräfte bedeutet das: Digitale Kompetenz umfasst auch das Wissen um rechtliche Grenzen. Die eigentliche Future Skill ist nicht blindes Vertrauen in digitale Lösungen, sondern kritisches Hinterfragen ihrer Validität und rechtlichen Tragfähigkeit.

Häufig gestellte Fragen

  • Welche Online-Krankschreibungen sind rechtlich sicher?
    Rechtlich sicher sind nur telemedizinische Krankschreibungen mit direktem Arztkontakt per Telefon oder Videocall. Bekannte Patienten können sich bis zu sieben Tage krankschreiben lassen, neue Patienten maximal drei Tage. Reine Fragebogen-Lösungen ohne Arztkontakt haben keinen rechtlichen Bestand.
  • Wie können Arbeitnehmer die Seriosität von Online-Gesundheitsanbietern prüfen?
    Seriöse Anbieter verlangen immer einen direkten Arztkontakt, sei es per Telefon oder Video. Achten Sie auf Transparenz bezüglich der beteiligten Ärzte (Name, Approbation) und prüfen Sie, ob der Anbieter mit gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet. Vorsicht bei ungewöhnlich niedrigen Preisen oder Versprechen wie „Krankschreibung ohne Arztgespräch“.
  • Welche digitalen Gesundheitsangebote sind im New-Work-Kontext zukunftssicher?
    Zukunftssicher sind Telemedizin-Plattformen, die auf echte Arzt-Patienten-Kommunikation setzen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Digitale Gesundheitsangebote mit KI-Unterstützung können den Arzt ergänzen, aber nicht ersetzen. Achten Sie auf Angebote, die in das betriebliche Gesundheitsmanagement integrierbar sind und datenschutzkonform arbeiten.
  • Wie sollten Führungskräfte mit digitalen Krankschreibungen umgehen?
    Führungskräfte sollten klare Richtlinien für die Akzeptanz digitaler Krankschreibungen etablieren und diese transparent kommunizieren. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Krankschreibung ist eine sachliche Klärung angebracht, ohne vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Wichtig ist, die Balance zwischen Vertrauenskultur und notwendiger Kontrolle zu wahren.

Quellen: „utopia.de“, „news.de“, „personalwirtschaft.de“

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