Work & Winning Krankschreibung: Chef fordert Beweise – was ist erlaubt?

Krankschreibung: Chef fordert Beweise – was ist erlaubt?

Damit es gar nicht erst zu Missverständnissen kommt, sollte der Arbeitgeber verlangen, die Krankschreibung unverzüglich zu erhalten – also bereits am ersten Tag des Fehltages. Wird dies verweigert, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung stoppen.

Das Bundesarbeitsgericht und seine Anforderungen

Ein ungutes Gefühl und Zweifel am Arbeitnehmer reichen oft nicht aus, um dem nachzugehen. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) braucht konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht. Nur dann kann gehandelt werden. Ein Beispiel, welches wohl am häufigsten vorkommt: Der Arbeitnehmer meldet sich genau am Tag der Kündigung krank und der Krankenschein reicht bis zum letzten Arbeitstag.

Ein hilfreiches Tool für Arbeitgeber, herauszufinden, ob ihr Angestellter wirklich krank ist, ist die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuschalten. Diese können die Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber prüfen. Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen Betrug handelt, darf der Vorgesetzte handeln und Wege einleiten.

Seite 3 / 4
Vorherige Seite Nächste Seite