Work & Winning Mehr Wissen, mehr Freizeit: So klappt’s mit dem Bildungsurlaub

Mehr Wissen, mehr Freizeit: So klappt’s mit dem Bildungsurlaub

Über eine Million Deutsche nutzen bereits Bildungsurlaub als strategisches Karriere-Tool. Der bezahlte Zusatzurlaub boomt – doch 93 % der Anspruchsberechtigten verschenken diesen Benefit noch immer.

Der Bildungsurlaub erlebt in Deutschland einen beispiellosen Boom. Erstmals nutzten 1,04 Millionen Beschäftigte im Jahr 2024 diese Form des bezahlten Zusatzurlaubs – ein historischer Höchststand, wie aus dem „Bildungsurlaub-Trendbericht 2025“ hervorgeht.

Die Nachfrage hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt. Dennoch macht nur etwa eine Person von 14 Anspruchsberechtigten tatsächlich Gebrauch von diesem Recht. Ein erstaunliches Missverhältnis, das auf mangelnde Kommunikation und komplexe Antragsverfahren zurückzuführen ist.

Rechtliche Grundlagen und Anspruch

In 14 von 16 Bundesländern haben Arbeitnehmende einen gesetzlichen Anspruch auf fünf bis zehn Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Lediglich Bayern und Sachsen bilden aktuell noch die Ausnahme. Für Sachsen ist laut „watson.de“ jedoch ab 2027 ein Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub geplant. Entscheidend für den Anspruch ist nicht der Wohnort, sondern der Standort des Arbeitgebers.

Die Regelungen variieren je nach Bundesland erheblich. In den meisten Regionen können Arbeitnehmende fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage innerhalb von zwei Jahren in Anspruch nehmen. Besonders flexibel zeigen sich Berlin, Brandenburg, Hamburg und Bremen, wo die Verteilung der zehn Tage innerhalb des Zweijahreszeitraums frei wählbar ist, wie „reisereporter.de“ berichtet.

Strategisches Vorgehen für erfolgreiche Genehmigung

Der Antragsprozess erfordert strategisches Timing und sorgfältige Vorbereitung. Zunächst sollte die Gesetzeslage im eigenen Bundesland geprüft werden. Anschließend gilt es, ein anerkanntes Seminar auszuwählen – von Sprachkursen über Fachfortbildungen bis hin zu Persönlichkeitsentwicklung.

Der Antrag muss je nach Bundesland vier bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden. Wie „utopia.de“ erläutert, kann der Antrag nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden – etwa bei dringenden betrieblichen Gründen oder wenn bereits mehrere Kollegen im selben Zeitraum Urlaub beantragt haben. In solchen Fällen wird die Freistellung verschoben, der Anspruch selbst verfällt nicht.

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