Work & Winning Schock-Kündigung nach 10 Jahren: Dann gibt’s die Abfindung

Schock-Kündigung nach 10 Jahren: Dann gibt’s die Abfindung

Wann besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Der Anspruch auf eine Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab, wie „wmn.de“ berichtet. Entscheidend sind die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Gibt es dort eine klare Abfindungsregelung? Dann stehen die Chancen gut. Auch wenn im Unternehmen regelmäßig Abfindungen gezahlt werden, sollte niemand leer ausgehen – also auch du nicht. Ein weiterer Fallstrick: Wird aus wichtigen betrieblichen Gründen gekündigt, kann eine Abfindung winken, wenn auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird.

Die Höhe der Abfindung: Das sagt das Gesetz

Die Berechnung der Abfindung ist im § 1a Abs. 2 KSchG festgelegt. Pro Jahr im Unternehmen gibt es ein halbes Monatsgehalt. Ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit wird auf volle Jahre aufgerundet. Wer also zehn Jahre in einem Betrieb gearbeitet hat, kann mit mindestens fünf Monatsgehältern rechnen. Und wer noch länger bleibt, profitiert weiter. Nach zwölf Jahren gibt es ein zusätzliches halbes Jahresgehalt.

Eine Kündigung kann ein harter Schlag sein, doch mit dem richtigen Wissen über Abfindungen lässt sich die Situation besser bewältigen. Wer seine Rechte kennt und sich gut informiert, kann den Übergang in eine neue berufliche Zukunft erfolgreich gestalten.

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