Work & Winning Schwanger im Job: Diese Rechte schützen dich!

Schwanger im Job: Diese Rechte schützen dich!

Vorsorgetermine während der Arbeitszeit

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Vorsorgeuntersuchungen. Schwangere dürfen diese Termine während der Arbeitszeit wahrnehmen, ohne diese nacharbeiten zu müssen. Das Mutterschutzgesetz (§ 7 MuSchG) sieht vor, dass der Arbeitgeber die werdende Mutter für alle notwendigen Untersuchungen bezahlt freistellt. Allerdings gilt dies nur für Termine, die im direkten Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Bei anderen Erkrankungen oder nicht schwangerschaftsbedingten Arztbesuchen muss der Termin außerhalb der Arbeitszeit liegen, sofern kein Notfall vorliegt.

Das Mutterschutzgesetz bietet Schwangeren einen umfassenden Schutz am Arbeitsplatz. Es sorgt dafür, dass die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft nicht durch übermäßige Arbeitsbelastung gefährdet wird. Mit diesen Regelungen können werdende Mütter ihre Schwangerschaft entspannter erleben und sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Vorfreude auf das neue Leben.

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