Work & Winning Sonderurlaub: Wann man ihn nehmen darf und welche Rechte man hat

Sonderurlaub: Wann man ihn nehmen darf und welche Rechte man hat

Todesfälle im engen Familienkreis

Bei einem Sterbefall im engen Familienkreis (Eltern, Schwiegereltern, Ehepartner, Kinder oder Geschwister) besteht Anspruch auf Sonderurlaub. Die Dauer variiert je nach Beziehung zur verstorbenen Person und gemeinsamer Haushaltsführung zwischen einem und drei Tagen.

Krankheit des Kindes

Wenn das eigene Kind erkrankt und niemand anderes die Betreuung übernehmen kann, haben berufstätige Eltern Anspruch auf Freistellung. Laut „allianz.de“ stehen jedem Elternteil eines Kindes unter 12 Jahren zehn Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr zu, bei mehreren Kindern bis zu 25 Tage. Alleinerziehende erhalten die doppelte Anzahl an Tagen.

Umzug und andere Gründe

Bei einem dienstlich bedingten Umzug besteht in der Regel Anspruch auf einen Tag Sonderurlaub. Auch für notwendige Arzttermine, die nicht außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden können, oder für Gerichtstermine als Partei oder Zeuge kann eine bezahlte Freistellung beansprucht werden.

Grenzen des Sonderurlaubs

Nicht immer besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub. Arbeitgeber können ihn in bestimmten Fällen ablehnen:

  1. Bei höherer Gewalt wie Stau oder Streik (außer bei erheblichen Unwetterschäden am eigenen Haus)
  2. Wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag spezifische Einschränkungen vorsieht
  3. Bei Überschneidung mit dem regulären Erholungsurlaub

Zudem kann die Lohnfortzahlung vertraglich ausgeschlossen werden, was zu unbezahltem Sonderurlaub führt. „Der Arbeitgeber muss einem berechtigten Sonderurlaub zustimmen“, betont „allianz.de“. Arbeitnehmer müssen ihrerseits rechtzeitig informieren und auf Verlangen Nachweise erbringen.

Business Punk Check

Die Realität des Sonderurlaubs ist komplexer als viele denken. Während das Gesetz grundsätzliche Ansprüche definiert, entscheidet oft die Unternehmenskultur über die tatsächliche Handhabung. Progressive Arbeitgeber haben längst erkannt, dass großzügige Sonderurlaubsregelungen die Mitarbeiterbindung stärken und Loyalität fördern.

Starre Regelungen hingegen führen häufig zu kreativen Umgehungsstrategien wie kurzfristigen Krankmeldungen. Der entscheidende Faktor ist meist das persönliche Gespräch: Wer seine Situation transparent kommuniziert und Lösungen anbietet, erhält in der Praxis oft mehr Entgegenkommen als gesetzlich vorgeschrieben. Kluge Arbeitnehmer dokumentieren alle Absprachen schriftlich und kennen ihre vertraglichen Rechte – denn im Streitfall zählen Fakten, nicht Kulanz.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann der Arbeitgeber Sonderurlaub grundsätzlich verweigern?
    Nein, bei berechtigten Gründen wie Hochzeit oder Todesfall im engen Familienkreis muss der Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren. Allerdings kann er die Lohnfortzahlung vertraglich ausschließen und die Dauer kann je nach Vertrag variieren. Im Streitfall hilft eine Rechtsberatung oder notfalls der Gang zum Arbeitsgericht.
  • Wie beantrage ich Sonderurlaub richtig?
    Sonderurlaub sollte so früh wie möglich schriftlich beantragt werden, mit genauer Angabe des Grundes und der benötigten Zeit. Bei planbaren Ereignissen wie Hochzeiten mindestens mehrere Wochen im Voraus, bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Todesfällen unmittelbar nach Kenntnis. Halten Sie auf Nachfrage entsprechende Nachweise bereit.
  • Was tun, wenn im Arbeitsvertrag kein Sonderurlaub geregelt ist?
    Auch ohne explizite Regelung im Arbeitsvertrag besteht der gesetzliche Anspruch nach § 616 BGB. Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber und verweisen Sie auf die gängige Praxis in vergleichbaren Unternehmen. Bei Uneinigkeit kann eine Rechtsberatung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft helfen.
  • Wird Sonderurlaub vom regulären Urlaubsanspruch abgezogen?
    Nein, Sonderurlaub ist eine zusätzliche Freistellung und darf nicht vom regulären Erholungsurlaub abgezogen werden. Umgekehrt gilt jedoch: Tritt der Grund für Sonderurlaub während des regulären Urlaubs ein, besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Nachgewährung des Sonderurlaubs.
  • Wie viele Tage Sonderurlaub kann ich maximal pro Jahr nehmen?
    Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Sonderurlaubstage pro Jahr. Jeder berechtigte Anlass wird einzeln betrachtet. Der Arbeitgeber darf Sonderurlaub nicht mit der Begründung ablehnen, dass bereits andere Sonderurlaubstage gewährt wurden, solange die Gründe jeweils berechtigt sind.

Quellen: „allianz.de“, „arbeitsrechte.de“, „wbs.legal“

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