Ablage FAQ zum Arbeitsrecht: Zehn Fragen zum Urlaub – Teil 1

FAQ zum Arbeitsrecht: Zehn Fragen zum Urlaub – Teil 1

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verschwiegenheitsklausel und Urlaubsanspruchsberechnung: Das Arbeitsrecht in Deutschland sieht auf den ersten Blick viel komplizierter aus, als es eigentlich ist. Damit auch Normalsterbliche in Zukunft verstehen, was sie bei der Arbeit dürfen, können, müssen, sollen und was nicht, fragen wir Expert*innen, was hinter den gängigen Mythen steckt.

Unsere Fragen zum Urlaub hat diesmal Beate Schoknecht beantwortet. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht gibt darüber Auskunft, ob man während des Urlaubs als Freelancer für andere tätig werden darf und ob der Chef den Urlaub einfach so canceln kann, wenn ein wichtiges Projekt ansteht. Weil es so viele offene Fragen zum Urlaub gibt, haben wir das FAQ diesmal zweigeteilt. Das ist Teil 1.

Endlich Urlaub! Aber wovon hängt es ab, wie viele Urlaubstage mir im Jahr zustehen?

Die Anzahl der Urlaubstage wird normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag geben, kann sich die Anzahl der Urlaubstage auch aus sogenannten Tarifverträgen ergeben. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Fällt man in die Anwendbarkeit eines solchen Tarifvertrages, ist dort die Anzahl der Urlaubstage festgeschrieben.

Gibt es keine Regelung über die Urlaubstage, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Dort ist der gesetzliche Mindesturlaub geregelt. Dieser beträgt 24 Werktage. Aber Achtung: Werktage sind Montag bis Samstag. Wer also in einer 5-Tage-Woche arbeitet, hat nur 20 Arbeitstage Urlaub.

Mein Chef hat meinen Urlaubsantrag bewilligt, jetzt gibt es plötzlich ein dringendes Projekt. Muss ich verfügbar sein?

Nein. Hat der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt, darf er ihn nicht widerrufen. Das ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, also beispielsweise ein existenzgefährdender Notfall für den Arbeitgeber. Da muss es sich aber schon um Millionenschäden handeln. Einer könnte sein, wenn bei einem Kernkraftwerk ein Störfall eintritt.

75 Prozent arbeiten wäre mir lieber gewesen. Kann ich auch jeden Freitag Urlaub nehmen?

Nein, zumindest nicht auf Dauer. Urlaub dient der Erholung. Deswegen ist gesetzlich geregelt, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Zumindest ein Urlaubsteil muss mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Man muss also mindestens zwei Wochen im Jahr zusammenhängend nehmen.

Im festangestellten Verhältnis habe ich Urlaub, habe jetzt aber einen lukrativen Freelance-Job in diesem Zeitraum angeboten bekommen. Kann ich den annehmen, obwohl ich offiziell im Urlaub bin?

Nein. Der Urlaub dient der Erholung und man darf während des Urlaubes nichts tun, was diesem Urlaubszweck widerspricht. Woanders arbeiten ist also nicht möglich. Auch auf Urlaub verzichten und sich auszahlen lassen widerspricht dem Erholungszweck.

Wann darf ich ein Sabbatical beantragen? Und wovon hängt es ab, wie lange ich wegdarf?

Ein Sabbatical ist eine längere Auszeit von der Arbeit. Da man während des Sabbaticals nicht arbeitet, gibt es normalerweise auch kein Geld. Da sich dies die meisten Arbeitnehmer*innen nicht leisten können, gibt es verschiedene Modelle, wie so ein Sabbatical finanziert werden kann. So können zum Beispiel Überstunden oder Sonderzahlungen auf ein Konto fließen, dass man später einmal in Freizeit abfeiert.

Grundsätzlich gibt es auf ein Sabbatical, ob bezahlt oder unbezahlt, überhaupt keinen Rechtsanspruch. Deswegen muss man sich immer mit den Arbeitgeber*innen individuell einigen, ob und wie lange man ein Sabbatical nehmen darf.

Allerdings enthalten immer mehr Tarifverträge Regelungen zu Sabbaticals. Wenn das Arbeitsverhältnis unter die Anwendbarkeit eines solchen Tarifvertrages fällt, gelten diese Regelungen dann natürlich auch für einzelne Arbeitnehmer*innen. Auch in Betrieben mit Betriebsrat werden immer öfter sogenannte Betriebsvereinbarungen zu Sabbaticals abgeschlossen. Diese gelten dann für alle Arbeitnehmer*innen dieses Betriebes. Erfahrungsgemäß sind jedoch auch Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen sogenannte „Kann“-Bestimmungen, sodass ein Arbeitgeber letztendlich rechtlich nicht verpflichtet ist, ein Sabbatical tatsächlich auch zu gewähren.

Wir haben zwar schon über Mythen zur Krankschreibung oder zur Kündigung aufgeklärt, ihr habt aber immer noch offene Fragen? Nehmen wir gerne mit. Mail to: katz.juli@guj.de

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