Personal Finance Diese vier Fragen solltest Du beantworten können, wenn Du über das Bürgergeld diskutierst

Diese vier Fragen solltest Du beantworten können, wenn Du über das Bürgergeld diskutierst

Zum 1. Januar stieg das Bürgergeld um zwölf Prozent. Es ist die zweite Erhöhung nach genau einem Jahr. Ist sie gerechtfertigt? Kaum eine andere staatliche Leistung ist vor dem Hintergrund des Sparhaushaltes so umstritten wie das Bürgergeld.

1) Lohnt sich Bürgergeld mehr als Arbeit?

Mit dieser Begründung kündigen Mitarbeiter ihren Job, zumal Bürgergeldempfänger ab 1. Januar noch einmal mir zwölf Prozent mehr Geld rechnen können. Ein Alleinstehender erhält dann 563 Euro. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dafür kein Verständnis. „Wenn jemand so bescheuert ist, wegen des Bürgergelds zu kündigen, bekommt er erst mal gar nichts“, sagt er. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks wollte es genau wissen und startete eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen. Das Ergebnis: Knapp 30 Prozent der Unternehmen gaben an, dass bei ihnen „bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Verweis auf das Bürgergeld gekündigt oder eine Kündigung in Aussicht gestellt haben“. Weitere 40 Prozent haben Einzelfälle erlebt, wo das bereits passiert ist. Fakt ist also: Natürlich verdienen die allermeisten mehr Geld, wenn sie arbeiten. Bloß: Für immer weniger Menschen rechnet es sich, wegen einer Differenz von 200 bis 300 Euro im Monat arbeiten zu gehen. Die Kinderbetreuung wird teurer, die Kosten der Fahrt zur Arbeitsstelle schlagen auch zu Buche. Und das Bürgergeld lässt sich durch Schwarzarbeit ergänzen, was zwar verboten ist, nach Einschätzung von Steuerrechtsexperten aber in jedem dritten Fall dennoch geschieht.

2) Ist die Erhöhung des Bürgergelds gerechtfertigt?

Im Januar hat das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampelregierung Hartz IV in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze sind damals bereits um rund 50 Euro gestiegen, was etwa zwölf Prozent entsprach. Jetzt gibt es zu Jahresbeginn 2024 noch einmal zwölf Prozent obendrauf – macht zusammen 24 Prozent innerhalb eines Jahres – allerdings von einem niedrigen Niveau. An sich soll das Lohn- und Inflationsniveau bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres für die Regelsätze des Bürgergelds im Folgejahr berücksichtigt werden. Die Rechnung berücksichtigt aber mehr Verbrauchsgüter und deren Preissteigerungen als Investitionsgüter. Tatsächlich ist die derzeitige Erhöhungswelle auch politisch motiviert. Denn die Inflation betrug im vergangenen Jahr maximal acht Prozent und damit ein Drittel von dem, was Bürgergeldempfänger prozentual innerhalb eines Jahres mehr einstreichen konnten. Zum Vergleich: Die nordwestdeutsche Stahlindustrie, die als Schrittmacher bei den Tariflöhnen gilt, hat gerade eine einmalige Inflationsprämie von 1500 Euro plus eine Lohnsteigerung von 5,5 Prozent ausgehandelt, die bis zum 30 September 2025 gilt. Die übernächste Erhöhung beim Bürgergeld ist auch schon in Sicht: Sie findet Anfang 2025 statt und richtet sich laut Arbeitsminister Hubertus Heil erneut nach der Inflation. Tatsächlich wird auch sie wieder politisch umstritten sein. Die FDP fordert bereits eine Aussetzung. Der Mechanismus, wie die Regelsätze angepasst werden, steht im Bürgergeld-Gesetz. Das wurde Ende 2022 von Bundesrat und Bundestag verabschiedet, mit den Stimmen der Ampelparteien SPD, Grüne, FDP und mit den Stimmen der Union. Am Ende müssen aber Kabinett und Bundesrat die Erhöhung beschließen. Erst dann und mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist sie rechtlich gültig.

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