Bürgergeld-Chaos: Wer kriegt was?
Erwerbsminderungsrente: Wer bekommt sie?
Die Erwerbsminderungsrente ist für Personen gedacht, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten können. Dabei wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden. Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat. Volle Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Das wird durch ärztliche Unterlagen und eventuell weitere Gutachten überprüft. Auch Menschen, die in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte arbeiten, können Anspruch auf diese Rente haben.
Bürgergeld und Erwerbsminderungsrente: Geht das zusammen?
Hier wird es knifflig. Eine volle Erwerbsminderungsrente schließt den Bezug von Bürgergeld aus, so das Fachportal „haufe.de“. Es gibt jedoch Ausnahmen. Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten in der Regel Sozialhilfe. Dafür ist die Kommune zuständig. Leben sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person, könnte das Jobcenter einspringen.
Teilweise erwerbsgeminderte Personen gelten als erwerbsfähig und können Bürgergeld beziehen, schreibt „suedkurier.de“. Wer nur befristet voll erwerbsgemindert ist, hat keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und auch nicht auf Bürgergeld. In solchen Fällen gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII, sofern keine Bedarfsgemeinschaft mit Erwerbsfähigen besteht.