Meta zündet die Datenbombe: KI-Training ab Mai — Verbraucherzentrale droht mit Klage
Meta will ab Ende Mai Nutzerdaten für KI-Training verwenden – doch die Verbraucherzentrale NRW droht mit rechtlichen Schritten. Ein Präzedenzfall für die digitale Zukunft Deutschlands?
Der Tech-Gigant Meta und deutsche Verbraucherschützer stehen kurz vor einer entscheidenden Konfrontation. Der Facebook-Mutterkonzern plant, ab dem 27. Mai öffentliche Beiträge seiner europäischen Nutzer zum Training seiner Künstlichen Intelligenz zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht darin einen möglichen Rechtsverstoß und erwägt eine einstweilige Verfügung. Der Fall könnte weitreichende Folgen für die KI-Entwicklung in Deutschland haben.
Opt-Out statt Opt-In: Metas umstrittene Datenstrategie
Wer bei Facebook, Instagram oder Threads postet, trainiert bald ungefragt Metas KI-Systeme. Der Konzern setzt dabei auf ein Opt-Out-Verfahren: Nutzer müssen aktiv widersprechen, wenn ihre Daten nicht verwendet werden sollen. Für diesen Widerspruch hat Meta Formulare bereitgestellt, die bis zum 26. Mai ausgefüllt werden müssen.
Private Nachrichten und Beiträge Minderjähriger bleiben nach Unternehmensangaben ausgenommen. Der Konzern stellt separate Widerspruchsformulare für Facebook und Instagram bereit. Diese findet ihr hier für Facebook und hier für Instagram.
„Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass wir das KI-Training in Deutschland nicht aufnehmen können“, warnt Semjon Rens, Metas Verantwortlicher für politische Angelegenheiten im deutschsprachigen Raum, in einer der F.A.Z. vorliegenden Stellungnahme. Er befürchtet „auf Jahre Rechtsunsicherheit für KI-Anbieter in Deutschland“, während das Training im europäischen Ausland weiterlaufen könnte.
Datenschutz vs. Innovation: Der rechtliche Graubereich
Der Konflikt dreht sich um die Interpretation des „berechtigten Interesses“ nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung. Der Europäische Datenschutzausschuss hatte im Dezember Leitlinien veröffentlicht, nach denen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen Nutzerdaten für KI-Trainings verwenden dürfen.