Business & Beyond Steuerfahnder gegen Creator: Thüringen jagt YouTuber & OnlyFans-Stars

Steuerfahnder gegen Creator: Thüringen jagt YouTuber & OnlyFans-Stars

Thüringen jagt Steuerflüchtlinge auf YouTube, OnlyFans und Twitch. 516 hauptberufliche Creator sind erfasst, doch die Behörden vermuten weit mehr. Erste Betriebsprüfungen laufen – und die Daten liegen bereits vor.

Über 100.000 Datensätze von YouTube, OnlyFans und Twitch liegen der Thüringer Task Force vor. Die Botschaft ist klar: Wer als Influencer Geld verdient und keine Steuern zahlt, fliegt auf. Erste Betriebsprüfungen für die Steuerjahre 2021 bis 2023 laufen bereits. Offiziell sind 516 hauptberufliche Creator erfasst, dazu kommen nebenberuflich Tätige. Die Behörden gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus – viele agieren unter Pseudonymen und glauben, unsichtbar zu sein.

Steuerpflicht ab dem ersten Euro

Bei gewerblicher Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ist grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich – Bagatellfälle können ausgenommen sein. Das gilt unabhängig von der Plattform. Wer 2026 ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro erzielt, zahlt Einkommensteuer – der Steuersatz beginnt bei 14 Prozent und steigt progressiv bis 42 Prozent.

Bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro greift der Gewerbesteuer-Freibetrag. Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich unter 50.000 Euro liegt. Plattformen wie YouTube, Twitch und OnlyFans wickeln die Umsatzsteuer über das Reverse-Charge-Verfahren ab – Creator erhalten nur Netto-Beträge.

DAC7 macht Schluss mit Anonymität

Die DAC7-Meldepflicht zwingt Plattformen, Einnahmen automatisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wer glaubt, unter einem Pseudonym durchzukommen, unterschätzt die Datenlage der Behörden.

Equipment, Software, Studio-Miete und Kostüme können als Betriebsausgaben abgesetzt werden – aber nur, wer ordentlich Buch führt. Bei nebenberuflicher Tätigkeit als Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich (2026). Wer darüber liegt, muss die Einkünfte vollständig versteuern.

Prävention statt Strafe – vorerst

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf betont, es gehe um strukturelle Besteuerungsdefizite und Steuergerechtigkeit. Neben der Durchsetzung setzt das Land auf Prävention. Ein Informationsflyer erklärt jungen Menschen, die bislang wenig Berührung mit Steuerrecht hatten, welche Pflichten bei Social-Media-Einnahmen entstehen: „Für uns ist entscheidend, strukturellen Besteuerungsdefiziten nachzugehen und Steuergerechtigkeit herzustellen – das ist unser gesetzlicher Auftrag“, erklärt sie laut Händlerbund News.

Das Material ist auf den Seiten der Thüringer Finanzverwaltung abrufbar. Wer unsicher ist, kann sich an das zuständige Finanzamt wenden oder steuerberatende Fachkräfte hinzuziehen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige bleibt möglich – aber nur, solange die Betriebsprüfung noch nicht läuft.

Business Punk Check

Die Influencer-Steueroffensive ist kein Säbelrasseln, sondern knallharte Realität. Über 100.000 Datensätze liegen vor, die Betriebsprüfungen laufen. Wer jetzt noch glaubt, unter dem Radar zu fliegen, hat die Digitalisierung der Finanzverwaltung verschlafen. Die DAC7-Meldepflicht macht Schluss mit der Anonymität – Plattformen liefern automatisch. Die Dunkelziffer ist hoch, aber die Behörden haben Zeit und Daten.

Wer bislang nichts gemeldet hat, sollte jetzt handeln: Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist möglich, solange keine Prüfung läuft. Danach wird es teuer. Die Botschaft ist unmissverständlich: Steuergerechtigkeit gilt auch für Creator. Wer professionell Geld verdient, muss professionell abrechnen. Die Zeit der Grauzone ist vorbei – und das ist gut so.

Ab wann müssen Influencer ein Gewerbe anmelden?

Ab dem ersten Euro mit Gewinnerzielungsabsicht besteht Gewerbepflicht – unabhängig von der Plattform. Wer regelmäßig Einnahmen durch Content erzielt, muss beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro und der laufende Jahresumsatz voraussichtlich unter 50.000 Euro liegt. Wer darüber liegt, wird umsatzsteuerpflichtig.

Welche Betriebsausgaben können Content Creator absetzen?

Equipment wie Kameras und Mikrofone, Software-Abos, Studio-Miete und sogar Kostüme können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist eine saubere Buchhaltung und der Nachweis, dass die Ausgaben ausschließlich oder überwiegend betrieblich genutzt werden. Wer private und geschäftliche Nutzung mischt, muss anteilig rechnen.

Wie funktioniert die DAC7-Meldepflicht für Plattformen?

Plattformen wie YouTube, Twitch und OnlyFans melden Einnahmen automatisch an das Finanzamt. Die DAC7-Richtlinie verpflichtet sie dazu, Daten über Creator zu übermitteln – inklusive Umsätze und Identitäten. Wer glaubt, unter einem Pseudonym unsichtbar zu bleiben, unterschätzt die Datenlage der Behörden. Anonymität gibt es nicht mehr.

Was passiert bei nebenberuflicher Influencer-Tätigkeit?

Bei nebenberuflicher Tätigkeit als Minijob gilt eine Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich (2026). Wer darüber liegt, muss die Einkünfte vollständig versteuern – nicht nur den Betrag über der Grenze. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt bestehen, aber wer hauptberuflich angestellt ist und nebenbei Content erstellt, muss die Einnahmen in der Steuererklärung angeben.

Lohnt sich eine strafbefreiende Selbstanzeige noch?

Ja, solange keine Betriebsprüfung läuft. Wer bislang Einnahmen nicht gemeldet hat, kann mit einer Selbstanzeige Straffreiheit erlangen – muss aber alle Steuern nachzahlen. Sobald die Behörden ermitteln, ist es zu spät. Die Thüringer Task Force hat bereits über 100.000 Datensätze und erste Prüfungen laufen. Wer jetzt handelt, vermeidet Strafen und Bußgelder.

Quellen: Ohn, Philippsauerborn, Vlh, Omt, Haufe, Just-steuerberater, Nrw, Youtube

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