Mütterrente III: So viel mehr Rente gibt es pro Kind – ab wann
Es ist die Anerkennung, auf die Millionen Mütter jahrzehntelang gewartet haben – und sie kommt mit einem Preisschild.
Wer Kinder vor 1992 großgezogen hat, bekam bei der Rente bislang weniger angerechnet als Eltern jüngerer Kinder. Damit ist bald Schluss. Die Mütterrente III gleicht die letzte Lücke aus. Das bedeutet für rund zehn Millionen Menschen – fast alle davon Frauen – mehr Geld im Alter, lebenslang. Wir erklären, wer profitiert, wie viel es gibt und wann es kommt.
Was sich ändert
Bisher galt eine bittere Zweiklassen-Regel: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurden bei der Rente nur zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet. Für jüngere Kinder dagegen volle drei Jahre. Genau diese Ungleichheit verschwindet.
Mit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um ein halbes Jahr auf drei Jahre verlängert – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Unterm Strich gibt es damit pro Kind einen zusätzlichen halben Rentenpunkt.
So viel Geld bedeutet das
Jetzt die Zahlen. Ein halber Rentenpunkt ist mit dem ab Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro rund 21 Euro mehr Rente pro Monat und Kind – brutto, dauerhaft, ein Leben lang.
Klingt erst mal überschaubar, summiert sich aber spürbar. Eine Mutter von drei vor 1992 geborenen Kindern bekommt also rund 1,5 zusätzliche Rentenpunkte – das sind etwa 64 Euro mehr im Monat oder rund 765 Euro im Jahr. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben davon netto etwa 56 Euro im Monat. Für viele Frauen mit kleiner Rente ist das ein echter Unterschied im Alltag.
Beispielrechnung: drei Kinder, ein Rentnerleben
Rechnen wir es zu Ende. Eine Mutter mit drei Kindern, alle vor 1992 geboren:
- Plus durch Mütterrente III: 3 × 0,5 = 1,5 Rentenpunkte
- Monatliches Brutto-Plus: 1,5 × 42,52 Euro = 63,78 Euro
- Im Jahr: rund 765 Euro
- Über 20 Jahre Rentenbezug: mehr als 15.000 Euro – und das ohne künftige Rentenerhöhungen, die den Betrag noch wachsen lassen
Der Haken: Das Geld kommt später
Hier ist der Wermutstropfen. Rechtlich gilt die Neuregelung ab dem 1. Januar 2027. Ausgezahlt wird das Plus aber voraussichtlich erst 2028 – die Deutsche Rentenversicherung braucht Zeit, um Millionen Renten neu zu berechnen und ihre IT umzustellen. Die gute Nachricht: Es soll eine rückwirkende Zahlung für 2027 geben, niemand verliert also Geld. Je nach Fall können sich Nachzahlungen von mehreren Hundert Euro ansammeln.