Business & Beyond Änderungen im Überblick: Der Juli bringt harte Schnitte

Änderungen im Überblick: Der Juli bringt harte Schnitte

Ab Juli 2026 wird Tanken teurer, Bürgergeld verschärft sich zur Grundsicherung und die 150-Euro-Zollfreigrenze fällt. Was nach Bürokratie klingt, trifft Geldbeutel und Geschäftsmodelle hart.

Der Juli 2026 bringt eine Welle politischer Eingriffe, die direkt ins Portemonnaie zielen. Der zweimonatige Tankrabatt endet am 30. Juni – Benzin und Diesel werden schlagartig um rund 17 Cent pro Liter teurer. Parallel dazu verschärft Berlin die Regeln für Sozialleistungen und dreht an der Zollschraube für Online-Bestellungen aus Drittstaaten. Die Botschaft ist klar: Symbolpolitik weicht knallharten Sparvorgaben.

Tankrabatt verpufft – 1,6 Milliarden Euro verbrannt

Die Energiesteuer steigt ab 1. Juli wieder auf das alte Niveau, laut Finanzen bedeutet das eine Mehrbelastung von 14,04 Cent pro Liter plus Mehrwertsteuer. Der Staat hatte die Steuersenkung für Mai und Juni 2026 beschlossen, Kosten: geschätzte 1,6 Milliarden Euro.

Ob die Preise sofort steigen oder sich über Tage verteilen, hängt vom Lagerbestand der Tankstellen ab – entscheidend ist, wann der Sprit die Raffinerie verlassen hat. Eine Verlängerung plant die Koalition aus CDU/CSU und SPD nicht. Europäisches Recht verbietet ohnehin eine vollständige Abschaffung der Energiesteuer.

Grundsicherung statt Bürgergeld – Sanktionen werden härter

Das Bürgergeld heißt ab Juli Grundsicherung, die monatlichen 563 Euro für Alleinstehende bleiben gleich. Was sich ändert: Die Jobcenter prüfen vorrangig, ob eine direkte Vermittlung in Arbeit möglich ist – längere Qualifizierungen rücken in den Hintergrund.

Besonders unter 30-Jährige müssen mit strengeren Regeln rechnen. Wer zumutbare Jobs ablehnt oder Termine schwänzt, kassiert deutlichere Kürzungen. Die Karenzzeit, in der Leistungsbezieher mehr Vermögen behalten durften, fällt komplett weg. Wer Geld auf dem Konto hat, muss es erst aufbrauchen, bevor der Staat zahlt.

Zollfreigrenze fällt – Online-Shopping aus China wird teurer

Wer bei Temu, Shein oder anderen Plattformen außerhalb der EU bestellt, zahlt ab 1. Juli drauf. Die 150-Euro-Zollfreigrenze entfällt, stattdessen erhebt der Zoll drei Euro Pauschale pro Warenkategorie – zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.

Betroffen sind alle Drittländer, also USA, China, Großbritannien. Berlin setzt damit eine EU-Vorgabe um, offizielles Ziel: gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Händler, weniger Verpackungsmüll, erschwerte Betrugsmöglichkeiten. Die Paketflut aus Fernost soll eingedämmt werden – ob das klappt, ist offen.

Luftverkehrsteuer sinkt – Airlines entscheiden über Weitergabe

Die Luftverkehrsteuer fällt auf das Niveau vor Mai 2024 zurück. Für Kurzstrecken bis 2.500 Kilometer sinkt die Steuer von 15,53 Euro auf 13,03 Euro pro Fluggast, für Mittelstrecken von 39,34 Euro auf 33,01 Euro, für Langstrecken von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Der Bundestag stimmte am 21. Mai 2026 zu.

Ob Reisende davon profitieren, entscheiden die Airlines selbst – eine Weitergabepflicht gibt es nicht. Die Bundesregierung will den Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb stärken.

E-Zigaretten-Rücknahme wird Pflicht

Kioske, Tankstellen und Tabakläden müssen ab Juli ausgediente E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen – unabhängig von Verkaufsfläche oder Neukauf. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Nähe anzubieten.

Hintergrund: Brandschutz. Die verbauten Batterien können sich im Restmüll entzünden und Entsorgungsfahrzeuge gefährden. Die Verkaufsstellen müssen künftig über ein bundeseinheitliches Symbol auf die Rückgabemöglichkeit hinweisen.

Minijobber können zurück in die Rentenversicherung

Wer sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung ab 1. Juli 2026 einmalig rückgängig machen.

Dann zahlen Arbeitgeber pauschal 15 Prozent, Minijobber selbst 3,6 Prozent. Wer einzahlt, erwirbt Rentenansprüche und die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.

Pfändungsfreigrenzen steigen minimal

Der monatliche Grundfreibetrag bei Lohnpfändungen erhöht sich von 1.555 Euro auf 1.587,40 Euro – ein Plus von rund zwei Prozent.

Die Obergrenze, ab der Einkommen voll pfändbar ist, steigt von 4.766,99 Euro auf 4.866,30 Euro. Wer ein Pfändungsschutzkonto führt, muss die Anpassung aktiv veranlassen – Banken heben den geschützten Betrag nicht automatisch an.

Quellen: Bundesregierung, Finanzen, Rbb24

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