Business & Beyond 220 Millionen Euro weg: Wie Krankenkassen in Hochrisiko-Fonds gerieten

220 Millionen Euro weg: Wie Krankenkassen in Hochrisiko-Fonds gerieten

220 Mio. Euro Beitragsgelder futsch, 500 Millionen investiert: Wie Gutachten von KPMG und einer Luxemburger Kanzlei riskante Fonds für Krankenkassen absegneten und warum das System versagte.

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Zwei Gutachten, sechs beziehungsweise zwanzig Seiten lang, sollten beweisen, dass hochriskante Immobilienfonds für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen grundsätzlich erwerbbar sind. Am Ende summierten sich die Verluste auf mindestens 220 Mio. Euro Beitragsgelder. Der Fall zeigt, wie juristische Expertise zur Compliance-Fassade werden kann, wenn digitale Finanzprodukte komplex genug verpackt sind. Recherchen von NDR, WDR und SZ.de zeigen: 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen sollen insgesamt mehr als 500 Mio. Euro in die sogenannten Verius-Fonds gesteckt haben. Investoren gehen inzwischen von einem Totalverlust aus. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe investierte laut den Berichten 40 Mio. Euro, die AOK Bremen verlor 5,5 Mio. Euro. Bei beiden Einrichtungen sind inzwischen neue Vorstände im Amt, die nach eigenen Angaben für Transparenz sorgen und externe Anwälte beauftragt haben, um die Fehlinvestitionen aufzuarbeiten und zu prüfen, wer haftbar gemacht werden kann.

Die AOK Bremen prüft zudem, ob sie selbst Klage einreicht, wie Radio Bremen berichtete. Bemerkenswert ist, wie wenige der betroffenen Träger überhaupt öffentlich machen, ob und in welcher Höhe sie investiert waren. Nur eine Minderheit der Kassen und KVen hat sich bislang offengelegt, andere schweigen zu Summen und Verlusten. Der Linke-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar nannte es gegenüber den Medien eine Schande, dass Krankenkassen mit dem Geld der Menschen spekulierten. Dass viele Kassen weiterhin verschweigen, wie tief sie im Sumpf des Kapitalmarkts steckten, sei völlig absurd, so Gürpinar. Die eigentliche Frage laute ohnehin, ob Kapitalanlagen in einer Sozialversicherung überhaupt etwas verloren hätten. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies dagegen auf die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern, die eigene Anlagerichtlinien aufgestellt hätten und betonte, selbst keine Aufsichtsbehörde über die Kassen zu sein. Mit Verweis auf laufende Verfahren wollte sich der Verband nicht weiter äußern.

Gutachten statt eigener Risikoprüfung

Bemerkenswert ist der Mechanismus, mit dem die Fonds an öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsträger verkauft wurden. Ein Finanzvermittler bewarb das Produkt gegenüber der IKK Classic mit dem Hinweis, es existiere ein aufsichtsrechtliches Gutachten, das die Erwerbbarkeit bestätige, wie Tagesschau berichtet. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG kam in einem zwanzigseitigen Legal Memorandum zu dem Schluss, das Investment könne grundsätzlich erworben werden, betonte aber zugleich, dass Investoren die wirtschaftliche Bewertung in eigener Verantwortung vornehmen müssten. Genau diese Klausel entlarvt das Prinzip: Ein Gutachten prüft formale Zulässigkeit, nicht wirtschaftliche Substanz.

Die Bauträgergesellschaften hinter den Fonds mussten laut Finanzexperte Stefan Loipfinger, so Tagesschau, Zinsen von 15 bis 18 Prozent zahlen. Ein Zinssatz von 15 bis 18 Prozent sei ein ganz klares Risikosignal, sagt Loipfinger. Dieses Totalverlust-Risiko hätten die Krankenkassen nicht ignorieren dürfen, sie hätten das ernst nehmen müssen, so Loipfinger. Ein solcher Zinssatz deute in der Regel darauf hin, dass die Kreditnehmer bei herkömmlichen Banken oder anderen Investoren kein Geld zu günstigeren Konditionen bekommen hätten, weil sie ein zu hohes Ausfallrisiko bergen würden. Diese Information stand laut Loipfinger detailliert im Geschäftsbericht der Finanzfirma hinter den Verius-Fonds, inklusive der Nennung der konkreten Immobilienprojekte, deren Bauträgergesellschaften zum Teil schon damals als sehr wacklig gegolten hätten.

Ein Verkaufsprospekt mit 27 dokumentierten Risiken

Der offizielle Verkaufsprospekt der Verius-Fonds listete laut Tagesschau insgesamt 27 Risiken auf, davon nur fünf als gering eingestuft, 19 als mittel und drei sogar als hoch. Trotzdem verpflichtet das Sozialgesetzbuch die Träger, ihr Geld so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Ausfall- und Liquiditätsrisiken sollen durch Mischung und Streuung der Anlagen begrenzt werden. Die Kluft zwischen gesetzlichem Anspruch und tatsächlichem Anlageverhalten ist der eigentliche Skandal, nicht nur die Höhe der Verluste. Fünf Einrichtungen, darunter die KV Baden-Württemberg und die Kaufmännische Krankenkasse KKH, beschreiten inzwischen den Klageweg vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Finanzunternehmen hinter den Verius-Fonds.

Der Vorwurf lautet vorsätzliche Täuschung über die Risiken. Sie argumentieren, von einer sicheren Geldanlage ausgegangen zu sein, bei der ein Verlust ausgeschlossen erschien und beziehen sich in der Klageschrift auf persönliche Treffen, diverse Telefonkonferenzen und Unterlagen, in denen den Kassen und KVen versichert worden sei, dass die Investments sicher seien und den Anlagevorschriften des Sozialgesetzbuchs entsprechen. Die ebenfalls beklagte Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. weist die Täuschungsvorwürfe entschieden zurück und betont, dass Investitionen in Produkte dieser Art nur auf Grundlage von Prospekt- und Vertragsunterlagen möglich seien, mit denen Investoren im Vorfeld umfassend über Charakter, Risiken und eigenständige Prüfpflichten aufgeklärt worden seien. Ein Verhandlungstermin steht erst für Dezember an.

Business Punk Check

Die eigentliche Innovation dieses Falls ist keine Finanztechnologie, sondern eine Vertrauenstechnologie: das Outsourcing der Risikoprüfung an Gutachter, die formale Zulässigkeit mit wirtschaftlicher Sicherheit verwechseln lassen. KPMG und die Luxemburger Kanzlei lieferten Papier, keine Garantie. Wer das nicht unterscheidet, verwechselt Dokumentation mit Diligence.

Für Entscheider in Institutionen mit Anlagepflichten liefert der Fall eine harte Lektion: Ein Gutachten, das „grundsätzlich erwerbbar“ bescheinigt, ersetzt keine eigene wirtschaftliche Prüfung. Wer als Aufsichtsgremium externe Expertise einkauft, muss die Reichweite der Aussage genau lesen, nicht nur das Ergebnis. Die unbequeme Wahrheit: Bei Zinssätzen von 15 bis 18 Prozent hätte jedes Risikomodell Alarm geschlagen, das nicht schon vorher auf Rendite optimiert war.

Auf einen Blick

  • Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verloren laut Medienrecherchen mindestens 220 Mio. Euro Beitragsgelder in Immobilienfonds.
  • Insgesamt sollen 28 Kassen und KVen mehr als 500 Mio. Euro in die Verius-Fonds investiert haben, bei denen Investoren einen Totalverlust erwarten.
  • Gutachten von KPMG und einer Luxemburger Kanzlei bescheinigten die grundsätzliche Erwerbbarkeit der Fonds, betonten aber die eigenverantwortliche wirtschaftliche Prüfung der Investoren.
  • Fünf Einrichtungen, darunter die KV Baden-Württemberg, klagen vor dem Landgericht Frankfurt wegen mutmaßlicher Täuschung über die Risiken.

Quellen: WELT, Tagesschau, Sueddeutsche

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