Work & Winning Attest-Pflicht ab 1. Krankheitstag: Aber Beamte nicht betroffen

Attest-Pflicht ab 1. Krankheitstag: Aber Beamte nicht betroffen

Die Koalition will die Krankschreibung ab dem ersten Tag zum Gesetz machen, doch Beamte fallen durchs Raster. Ein Reformpaket mit blinder Stelle.

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Ein Gesetzesplan, der Millionen Beschäftigte treffen soll und eine Berufsgruppe, die einfach vergessen wurde: Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz will die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Beamtinnen und Beamte betrifft das nicht automatisch. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, aber verbeamtet ist, bleibt außen vor, während der tarifbeschäftigte Kollege am Nachbartisch die neue Regel spüren könnte.

Bemerkenswert ist dabei: Bislang handelt es sich um einen politischen Beschluss der Koalitionsfraktionen, nicht um geltendes Recht. Konkrete Ausgestaltung und Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen weiterhin aus, wie auch aus Angaben der Bundesregierung hervorgeht. Parallel zur Attestpflicht soll die telefonische Krankschreibung, die sich seit der Pandemie etabliert hat, vollständig gestrichen werden.

Die Reform trifft nur die Hälfte des öffentlichen Dienstes

Das Vorhaben klingt nach einer harten Verschärfung für alle Arbeitnehmenden. Tatsächlich betrifft es ausschließlich das Entgeltfortzahlungsgesetz und das gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Auszubildende. Beamtinnen und Beamte unterliegen eigenen Regelwerken auf Bundes- und Landesebene. Paragraf 96 des Bundesbeamtengesetzes verlangt einen Nachweis nur „auf Verlangen“, nicht automatisch ab Tag eins. In Bayern etwa müssen Landesbeamte erst nach drei Kalendertagen ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Nach geltendem Bundesbeamtenrecht besteht die Nachweispflicht grundsätzlich erst bei einer Dienstunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, wobei der Dienstherr den Nachweis auch früher verlangen kann.

Diese Möglichkeit existiert also längst, nur ist sie eben nicht die Regel. Ob Bund und Länder ihre beamtenrechtlichen Vorschriften an die neue Regel anpassen, ist offen. Das bayerische Finanzministerium erklärte gegenüber dem Merkur, eine Übertragung auf den Beamtenbereich werde geprüft, sobald die konkrete Ausgestaltung der Bundesregelung feststehe. Der Deutsche Beamtenbund lehnt die Verschärfung grundsätzlich ab. Man halte davon generell nichts, weder für Tarifbeschäftigte noch für Beamte, teilte der dbb gegenüber dem Merkur mit. Diese Ablehnung richtet sich also nicht gegen die Ungleichbehandlung als solche, sondern gegen die Attestpflicht ab Tag eins insgesamt, für beide Statusgruppen gleichermaßen.

Der eigentliche Skandal ist kleiner als die Debatte

Wer jetzt eine Zweiklassen-Gesellschaft wittert, sollte zweimal hinschauen. Die Ausnahme betrifft ausschließlich verbeamtete Staatsdienerinnen und Staatsdiener. Die Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist gar nicht verbeamtet, sondern tarifbeschäftigt und Tarifbeschäftigte fallen unter das Entgeltfortzahlungsgesetz. Eine Verwaltungsangestellte im Rathaus träfe die neue Regel, der verbeamtete Kollege am Schreibtisch nebenan nicht automatisch. Zudem ist die Möglichkeit, ein Attest ab Tag eins zu verlangen, längst geltendes Recht. Arbeitgeber dürfen das schon heute ohne Begründung nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, wie das Bundesarbeitsgericht bestätigt hat.

Neu wäre nur, dass diese Möglichkeit zum gesetzlichen Regelfall wird. Auch bei Beamten können Dienstvorgesetzte schon jetzt ab dem ersten Krankheitstag einen Nachweis einfordern. Die vermeintliche Extra-Freiheit ist also kleiner, als die Aufregung suggeriert. Auch die Bundesregierung selbst versucht, die Debatte zu entschärfen: Eine verpflichtende Vorlage ab dem ersten Tag bedeute nicht zwingend, dass Erkrankte bereits am ersten Krankheitstag eine Arztpraxis aufsuchen müssten. Wie genau der Nachweis dann praktisch organisiert werden soll, ob am selben Tag, am Folgetag oder mit anderer Frist, ist bislang nicht geklärt. Genau diese Unschärfe macht es schwer, das Reformvorhaben schon jetzt abschließend zu bewerten, sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte, die sich auf neue Prozesse einstellen müssten.

Verbeamtung als Fluchtweg? Nicht so einfach

Wer angesichts der Ausnahme über eine Verbeamtung nachdenkt, sollte die Hürden kennen: Altersgrenzen, gesundheitliche Eignung, Laufbahnprüfungen. Längst nicht jede Stelle im öffentlichen Dienst ist überhaupt verbeamtbar. Der weitaus häufigere Weg führt ins Tarifbeschäftigungsverhältnis mit hoher Jobsicherheit, aber ohne die Attest-Ausnahme.

Stellen finden sich zentral auf interamt.de sowie auf den Karriereseiten von Ministerien und Kommunen, quer durch IT, Pflege, Pädagogik und Ingenieurwesen. Wer allein wegen der Attestregelung den Sprung ins Beamtentum erwägt, verkennt, dass die Statusfrage von ganz anderen Kriterien abhängt als vom Umgang mit Krankmeldungen.

Business Punk Check

Politisch klingt das nach einer harten Reform gegen Krankfeiern. Wirtschaftlich betrachtet ist es ein Gesetzgebungsprojekt mit handwerklicher Lücke: Ohne Anpassung des Beamtenrechts entsteht eine Regelungsasymmetrie zwischen zwei Beschäftigtengruppen im selben Amt. Für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bedeutet das zusätzlichen Verwaltungsaufwand, weil sie zwei unterschiedliche Nachweispflichten parallel managen müssen. Für den Mittelstand außerhalb des öffentlichen Dienstes ändert sich praktisch wenig, weil das Recht auf Attest ab Tag eins längst existiert. Die eigentliche Business-Relevanz liegt in der Symbolik: Eine Koalition, die Bürokratieabbau predigt, produziert mit dieser Lücke neue Verwaltungskomplexität. Wer im Personalmanagement early adopter sein will, sollte die Ausgestaltung des Entgeltfortzahlungsgesetzes beobachten, bevor interne Prozesse umgestellt werden.

Auf einen Blick

  • Die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz plant, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zum gesetzlichen Regelfall für Beschäftigte zu machen.
  • Beamtinnen und Beamte sind von der geplanten Regel nicht automatisch erfasst, da für sie eigene beamtenrechtliche Vorschriften auf Bundes- und Landesebene gelten.
  • Arbeitgeber dürfen bereits heute nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ein Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangen, wie das Bundesarbeitsgericht bestätigt hat.
  • Der Deutsche Beamtenbund lehnt die Verschärfung sowohl für Tarifbeschäftigte als auch für Beamte grundsätzlich ab.

Quellen: News

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