Productivity & New Work Alles, was ihr zu Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern wissen müsst

Alles, was ihr zu Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern wissen müsst

Die EU-Parlamentarier unter Federführung von Axel Voss (CDU) haben für ein neues Urheberrecht gestimmt. Im ersten Anlauf im Juli dieses Jahres war das Gesetz von den Parlamentariern abgelehnt worden. Nun wurde ein weiterer Versuch unternommen – mit Erfolg. Eine Mehrheit stimmte für die Neuregelung. Die wichtigsten Bestandteile des Gesetzes sind das Leistungsschutzrecht sowie die sogenannten Upload-Filter. Wir fassen für euch zusammen, was ihr wissen müsst, um mitreden zu können.

Worum geht es?

Das veraltete Urheberrecht von 2001 soll an die moderne digitale Welt angepasst werden. Medienkonzerne wie unter anderem Axel Springer versprechen sich von dem neuen Gesetz eine bessere Vergütung für ihre Inhalte. Kritiker der Gesetzes befürchten jedoch insgesamt eine drastische Zensur des Internets.

Leistungsschutzrecht und Upload-Filter – Wtf?

Das Leistungsschutzrecht soll den Produzenten von Medien eine faire Vergütung für ihre Inhalte sichern. Möchte beispielsweise ein News-Aggregator wie Google News in Zukunft Überschriften oder Textausschnitte der FAZ teilen, muss Google dafür Geld an die FAZ zahlen. Bisher war dies nicht nötig.

Upload-Filter sind eine Software, die schon beim Hochladen von Fotos, Videos oder Musik überprüft, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Zwar nennt das neue Gesetz Upload-Filter nicht explizit – der erste Entwurf des Gesetzes fiel unter anderem wegen dieser Upload-Filter durch –, da aber Firmen für die nicht genehmigte Verwendung von Material haften, wird befürchtet, dass die Firmen auf eigene Faust diese Filter einführen werden.

Was sind die Folgen?

Das ist noch nicht ganz klar. Alles zwischen Zensur und Tod der Pressefreiheit bis zu kaum spürbaren Auswirkungen ist möglich. Es kommt auf praktische die Umsetzung des Gesetzes an.

Was sagen die Kritiker?

Die Kritik am neuen Gesetz ist vielfältig. Negative Konsequenzen könnten nicht nur Privatpersonen, sondern auch Verlage treffen, die ja eigentlich davon profitieren sollen.

Nachteile für Privatpersonen: Teilen Privatleute Links in den sozialen Medien, könnten sie dafür zur Kasse gebeten werden. Zudem sind Upload-Filter nicht fehlerfrei: Ein Video der Taufe des Neffen beispielsweise, bei dem im Hintergrund leise ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück läuft, dürfte eventuell nicht hochgeladen werden.

Für Verlage: Besonders kleine Verlage wären betroffen. Sie sind am meisten abhängig davon, dass große News Sites wie Google News die Links zu ihren Artikeln teilen. Zudem könnten sich kleine Verlage keine eigenen Upload-Filter leisten und müssten daher Angst vor Klagen haben.

Für die Allgemeinheit: Da nicht immer ganz klar ist, was eindeutig urheberrechtlich geschützt ist und was nicht, müssen Konzerne darüber entscheiden, was ins Netz gelangt. Privatunternehmen werden im Zweifel aber mehr löschen als nötig, um Klagen zu vermeiden.

Weiterführende Infos, insbesondere zur Herkunft des Gesetzes, wieso es in der ersten Runde abgelehnt wurde und warum es überhaupt schlecht gemacht ist, könnt ihr in diesem Video sehen:

 

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