Ablage Doppelbesteuerung der Rente: Wer jetzt genau hinschauen sollte

Doppelbesteuerung der Rente: Wer jetzt genau hinschauen sollte

Seit 2023 sind Rentenbeiträge voll absetzbar, trotzdem zahlen Tausende doppelt. Die Bundesregierung verschiebt das Problem bis 2058. Experten fordern Nachbesserungen. Wer profitiert, wer verliert?

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2002 entschieden: Die damalige Rentenbesteuerung war verfassungswidrig. Über 20 Jahre später ist das Problem nicht gelöst nur verschoben.

Seit 2023 können Rentenbeiträge zwar vollständig abgesetzt werden, doch die Übergangsphase zur vollen Besteuerung wurde bis 2058 gestreckt. Experten wie der Würzburger Steuerexperte Dirk Kiesewetter sehen darin keinen Durchbruch, sondern Zeitgewinn. Die zentrale Frage bleibt: Zahlen Millionen Rentner weiterhin doppelt Steuern – erst auf Einzahlungen, dann auf Auszahlungen?

Wer betroffen sein kann und warum

Doppelbesteuerung kann entstehen, wenn Rentenbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und die späteren Rentenzahlungen erneut besteuert werden. Das betrifft vor allem die Übergangsjahrgänge nach dem Systemwechsel von 2005. Damals wurde die Rentenbesteuerung schrittweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt: Beiträge sollen während des Erwerbslebens steuerlich entlastet werden, Rentenzahlungen im Alter dafür stärker besteuert werden.

Besonders genau hinschauen müssen frühere Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil, Ledige ohne Hinterbliebenenrente, Männer wegen der statistisch kürzeren Lebenserwartung sowie bestimmte Neurentnerjahrgänge. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit durchgängiger Beschäftigung und Arbeitgeberanteil sind tendenziell seltener betroffen. Pauschal lässt sich eine Doppelbesteuerung aber nicht feststellen. Entscheidend ist immer die individuelle Steuer- und Rentenbiografie.

Die Jahrgänge 1975 bis 1980 profitieren am meisten

Finanzmathematiker Werner Siepe berechnete für die Süddeutsche Zeitung die Steuervorteile nach Jahrgängen. Sein Ergebnis: Der Jahrgang 1975 spart bei Durchschnittseinkommen 12.482 Euro, bei Spitzeneinkommen sogar 23.522 Euro. Jahrgang 1980 kommt auf 9.952 Euro beziehungsweise 18.819 Euro.

Die Verlierer: Jahrgänge 1960 und 1990 mit nur 1.538 Euro (1960) oder 2.800 Euro (1990) bei Durchschnittseinkommen. Siepe betont allerdings: Das sind keine Vorteile, sondern vermiedene Überzahlungen. Ohne Reformen hätten Steuerzahler genau diese Beträge zu viel an den Staat überwiesen.

Gutachten bestätigen: Alles verfassungskonform – wirklich?

Im März 2025 verkündete das Bundesfinanzministerium: Zwei Gutachten bestätigen, dass die aktuellen Regelungen verfassungskonform seien. Weitere Maßnahmen? Nicht nötig. Der Bund der Steuerzahler widerspricht vehement.

Bereits 2023 forderte die Organisation, den verlangsamten Anstieg des Besteuerungsanteils rückwirkend ab 2015 einzuführen. Auch das Wachstumschancengesetz räumt auf Seite 140 ein: „Weitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden.“ Von diesem dritten Schritt ist nichts zu sehen. Experten raten Rentnern, alle Steuerbescheide aufzubewahren – als Beweismittel für mögliche Klagen.

Nachgelagerte Besteuerung: Das System hinter dem Chaos

Bis 2005 galt das Ertragsanteilsverfahren: Ein altersabhängiger Prozentsatz der Rente war steuerpflichtig. Das Bundesverfassungsgericht kippte dieses Modell. Seitdem gilt die nachgelagerte Besteuerung: Rentenbeiträge sind während der Erwerbstätigkeit absetzbar, Renten werden im Alter besteuert.

Der Haken: Die Übergangsphase dauert bis 2058. Zwischen 2005 und 2020 stieg der Besteuerungsanteil um 2 Prozentpunkte jährlich, zwischen 2021 und 2022 um 1 Prozentpunkt, ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 in Rente geht, versteuert auf 100 Prozent. Bis dahin bleibt ein Teil steuerfrei – theoretisch.

Business Punk Check

Die Doppelbesteuerung der Rente ist kein Massenurteil gegen das ganze System, aber sie bleibt ein politischer Stresstest. Die Bundesregierung verweist auf zwei Gutachten, nach denen keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen nötig seien. Kritiker halten dagegen: Gerade bei Selbstständigen, Ledigen, Männern und bestimmten Übergangsjahrgängen können Einzelfälle weiter problematisch sein. Die Streckung bis 2058 entschärft das Risiko, beseitigt aber nicht jede Unsicherheit.

Der eigentliche Skandal liegt weniger in einem klar bewiesenen Massenproblem als in der Komplexität. Wer prüfen will, ob er doppelt belastet wird, braucht alte Steuerbescheide, Beitragsnachweise und eine Berechnung, die kaum jemand ohne Fachhilfe nachvollziehen kann. Für Betroffene heißt das: Unterlagen aufbewahren, Steuerbescheide prüfen und im Zweifel fachlichen Rat einholen. Die Politik hat das Problem nicht elegant gelöst, sondern in eine Formelwelt verschoben, die für normale Rentner kaum durchschaubar ist.

Quellen: Mainpost, Sparkasse

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