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Arbeiten trotz Krankschreibung: Was wirklich erlaubt ist

Das gilt bei einer Krankschreibung
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Versicherungsschutz bei Arbeiten trotz Krankschreibung

Entgegen aller Annahmen kann eine Krankschreibung den Versicherungsschutz nicht außer Kraft setzen. Geht man trotz Attest arbeiten, ändert sich nichts an diesem Schutz. Dies gilt auch für den Arbeitsweg. Es ist jedoch wichtig, seinem Chef gegenüber ehrlich zu sein und eine Arbeitsunfähigkeit stets mitzuteilen. Ansonsten muss man für eventuelle Schäden selbst aufkommen.


Übrigens: Die Krankschreibung bleibt auch dann gültig, wenn man in diesem Zeitraum arbeitet. Wer merkt, dass er sich überschätzt hat, darf nach Hause gehen und sich bis zum Ablauf der Krankschreibung auskurieren.

Arbeiten trotz Krankschreibung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten. Der Arbeitgeber sollte informiert und eventuell ein Betriebsarzt konsultiert werden. Die Risiken sollten nicht unterschätzt werden, und der Versicherungsschutz bleibt bestehen, solange die Mitteilungspflicht erfüllt wird. Wer sich überschätzt, kann jederzeit nach Hause gehen und die Krankschreibung auskurieren.

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