AnlagePunk · Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeitsrente: Steuerfalle oder Sicherheit?

Berufsunfähigkeitsrente: Steuerfalle oder Sicherheit?
23.12.2013, Berlin, Deutschland - Eine Frau an Gehhilfen auf dem Weg zur Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Standort Berlin. (QF, europäisch, öffentlich, Körperschaft, Regionalträger, Krücken, Unterarmgehstützen, Rückansicht, Berufsunfähigkeit, berufsunfähig, Erwerbsunfähigkeit, erwerbsunfähig) 00S131223D806CARO.JPG XCUT: RELEASE: NO, PROPERTY RELEASE: NO (c) caro photo agency / Sorge, http://www.caro-images.com, info@caro-images.com - Bei Verwendung des Fotos ausserhalb journalistischer Zwecke bitte Ruecksprache mit der Agentur halten - Jede Nutzung des Fotos ist honorarpflichtig !]
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BU-Rente über den Arbeitgeber

Die Berufsunfähigkeitsrente, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, ist immer voll steuerpflichtig. Das bedeutet, dass der gesamte Betrag der Rente versteuert werden muss. Dies liegt daran, dass die Beiträge während der Beitragsphase steuerlich absetzbar sind. Daher ist die volle Versteuerung der Rente im Leistungsfall die logische Konsequenz.

Die steuerliche Behandlung der Berufsunfähigkeitsrente ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Ob selbstständige BU, kombinierte Altersvorsorge oder betriebliche Versicherung – jede Variante hat ihre Besonderheiten. Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So wird die BU-Rente nicht zur Steuerfalle, sondern bleibt eine wichtige finanzielle Absicherung.

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