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Bezahlter Vaterschaftsurlaub: Diese Väter haben Anspruch

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Wie lange darf man der Arbeit fernbleiben?

Eine der zentralen Fragen ist natürlich, wie lange man der Arbeit fernbleiben darf. Wer den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchte, kann aller Voraussicht nach bis zu zwei Wochen – beziehungsweise zehn Werktage lang – Urlaub nehmen. Ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes läuft dann die „Urlaubsuhr“.

Wer zahlt den Vaterschaftsurlaub?

Eine weitere wichtige Frage ist, wer für den bezahlten Vaterschaftsurlaub aufkommt. Im vergangenen Jahr schrieb die Caritas, dass der Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung dem betreffenden Arbeitnehmer einen „Partnerschaftslohn“ in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten drei Monate zahlen soll. Doch neueren Berichten zufolge steht noch zur Diskussion, ob nicht sogar der Staat für den zusätzlichen Urlaub bezahlt. Eine endgültige Entscheidung hierzu ist wohl erst zu erwarten, wenn das Gesetz zum Vaterschaftsurlaub, welches im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden soll, verabschiedet wird.

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