Brand & Brilliance Brand Safety trifft auf KI-Suche: Google gewinnt vor Gericht, Marken verlieren Klarheit

Brand Safety trifft auf KI-Suche: Google gewinnt vor Gericht, Marken verlieren Klarheit

Berliner Gericht: Googles KI-Übersichten sind nur ein Suchergebnisformat, keine Markenverletzung. Ein Münchner Gericht sah das kürzlich radikal anders. IT-Juristen halten die Berliner Argumentation für weltfremd.

Wer bei Google nach günstigen Alternativen zu Luxusparfums sucht, bekommt heute oft keine simple Linkliste mehr, sondern direkt ausformulierte KI-Antworten. Die AI Overviews nennen dabei geschützte Markennamen – und verlinken im selben Atemzug zu Anbietern billiger Duftzwillinge.

Einem namhaften Parfumkonzern war das zu viel: Er klagte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Google. Doch das Landgericht Berlin II wies den Antrag zurück und fällte damit ein erstes Grundsatzurteil zur Markenhaftung von KI-Systemen, wie heise berichtet (Az.: 52 O 62/26 eV).

Nur ein neues Suchergebnisformat?

Die Kernfrage: Verletzt Google Markenrechte, wenn seine KI Texte generiert, die Markenbegriffe im Kontext von Konkurrenzprodukten nennen und teils mit gesponserten Anzeigen garnieren? Das Gericht sagt nein. Die Begründung liest sich wie eine juristische Zeitkapsel aus der Pre-KI-Ära: Google schaffe nur die technischen Voraussetzungen für die Informationsverarbeitung, fasse fremde Inhalte zusammen und übe keinen bestimmenden Einfluss auf das konkrete Ergebnis aus.

Besonders bemerkenswert: Die Richter gehen davon aus, ein normal informierter Nutzer erkenne, dass Google mit den KI-Funktionen bloß ein neues Suchergebnisformat anbiete. Selbst wenn die KI die referenzierten Quellen nicht explizit nenne, erwarte der Nutzer von der Suchmaschine keine eigenen Inhalte. Auch die dazwischen geschaltete Werbung bewertete das Gericht nicht als markenmäßig, da Google den Werbekunden nur Keywords zur Buchung bereitstelle.

München sieht das radikal anders

Doch die Tech-Branche sollte nicht zu früh aufatmen. Das Landgericht München I kam in einem anders gelagerten Verfahren jüngst zum gegenteiligen Schluss: Google hafte sehr wohl für KI-generierte Antworten. Es handle sich dabei eben nicht um eine bloße Anzeige von Suchergebnissen, sondern um eigene, dem Konzern voll zuzurechnende Inhalte, so heise.

In jenem Fall hatte Googles KI zwei Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht – Aussagen, die in keiner der verlinkten Quellen standen. Der Widerspruch zwischen Berlin und München zeigt: Die zentrale Haftungsfrage generativer Suche ist noch völlig offen. Ist eine KI-Suchmaschine nur ein neutraler Vermittler oder ein eigenständig äußernder Akteur?

Juristen: Das Nutzerbild ist weltfremd

In der Fachwelt hat das Berliner Urteil eine hitzige Debatte ausgelöst. Rechtsanwalt David Schneeberger bemängelt laut heise, dass das vom Gericht herangezogene Nutzerbild an der Realität vorbeigehe. Da KI-Antworten immer überzeugender und geschlossener formuliert seien und die eigentlichen Quellen im Layout oft in den Hintergrund rückten, schwinde das Bewusstsein der User für den zusammenfassenden Charakter. Wenn die allgemeine Wahrnehmung kippe und die Suchenden die Antworten als Googles eigenes Wissen begriffen, müsse sich auch die rechtliche Bewertung ändern.

Auch Rechtsexperte Peter Hense hält das Urteil für „nicht haltbar“, wie heise berichtet. Google agiere bei KI-Zusammenfassungen nicht mehr als neutraler Intermediär, der nur anzeige, was im Netz stehe. Das Unternehmen kalibriere und gewichte die Ergebnisse aktiv über komplexe Algorithmen. Tatsächlich entscheidet der Anbieter, welches KI-Modell zum Einsatz kommt, welche Systemvorgaben es erhält und wie die Antworten auf der Seite erscheinen – alles prägt, was Nutzer am Ende lesen.

Business Punk Check

Die Berliner Richter argumentieren mit einer Nutzererwartung, die womöglich längst überholt ist. Wer heute eine KI-Übersicht bei Google liest, konsumiert sie wie eine fertige Antwort – nicht wie eine neutrale Linkliste. Die meisten klicken die verlinkten Quellen gar nicht an. Das Gericht behandelt KI-Suche wie klassische Suchmaschinen anno 2010, während sich das Produkt fundamental gewandelt hat. Der Münchner Ansatz – Google haftet für das, was seine KI sagt – wirkt da näher an der Realität.

Für alle KI-Suchmaschinen-Anbieter, von Perplexity bis Microsoft, ist das eine existenzielle Frage: Sind sie Vermittler oder Publisher? Die höheren Instanzen werden entscheiden müssen, ob das Geschäftsmodell generativer Suche juristisch überhaupt tragfähig ist. Bis dahin gilt: Wer KI-Antworten produziert, sollte sich nicht darauf verlassen, dass Gerichte die Technik schon nicht verstehen werden. München hat gezeigt: Manche tun es doch.

Quellen: heise, The Decoder

Das könnte dich auch interessieren