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Bürgergeld und Vermögen: Diese Regeln gelten ab sofort

Bürgergeld
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Vermögensprüfung beim Bürgergeld

Um Bürgergeld zu beziehen, muss das eigene Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen. Die Bundesagentur für Arbeit betont: „Nachweise zu vorhandenem Vermögen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Jobcenter dazu auffordert.“ Das bedeutet, dass bei der Antragstellung nicht zwingend alle Nachweise eingereicht werden müssen.

Doch was genau zählt als Vermögen? Dazu gehören Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien und vieles mehr. Auch Fahrzeuge und Schmuck können als Vermögen gelten, sofern sie einen bestimmten Wert überschreiten.

Erhebliches Vermögen: Welcher Betrag gilt?

Sollte das Vermögen als „erheblich“ eingestuft werden, kann es trotzdem berücksichtigt werden. Die Bundesagentur für Arbeit definiert „erheblich“ als Vermögen, das 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jede weitere Person übersteigt. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt dann für jede Person ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro.

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