Business & Beyond Kasse machen mit der Krise: Kommt jetzt die Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne?

Kasse machen mit der Krise: Kommt jetzt die Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne?

In der EU hat es bereits funktioniert, in Deutschland läuft bei der Frage nach einer Übergewinnsteuer der Riss quer durch die Regierung. Was dafür und was dagegen spricht.

Sollen Mineralölkonzerne, die wegen geopolitischer Krisen und sprunghaft steigender Energiepreise Milliardengewinne erzielen, mit einer Sondersteuer belegt werden? Und müsste eine solche Abgabe konsequenterweise auch für andere Krisengewinner gelten, etwa für Rüstungsfirmen? Was 2022 noch wie eine radikale Forderung der Linken und der Grünen klang, ist 2026 erneut mitten in der politischen Debatte angekommen – in Deutschland ebenso wie in Teilen Europas. Der Unterschied zu damals: Die Übergewinnsteuer ist inzwischen kein theoretisches Schreckgespenst mehr, sondern war in der EU bereits Realität. Die Europäische Union führte 2022 eine befristete „Solidaritätsabgabe“ auf Übergewinne im fossilen Sektor ein; nach Angaben der EU-Kommission wurden 26 Milliarden Euro eingenommen, einiges steht noch aus, so dass Brüssel unterm Strich aus dieser Steuer rund 28,7 Milliarden Euro einnimmt.

Milliarden-Einnahmen für die EU

In Deutschland erlebt die Debatte jetzt wegen der stark gestiegenen Sprit- und Energiepreise infolge des Kriegs um Iran und der Blockade der Straße von Hormus ein Comeback. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil prüft nach Angaben seines Ministeriums eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne; die Einnahmen könnten genutzt werden, um Pendler oder Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. Auch in seiner Reformagenda vom 25. März sprach Klingbeil ausdrücklich davon, Übergewinne von Energieunternehmen zu begrenzen und die Erlöse für Entlastungen einzusetzen.

Unterstützung kommt aus der Opposition links der Mitte. Im Bundestag fordern Grüne und Linke erneut eine Übergewinnsteuer. Der Grünen-Politiker Andreas Audretsch verlangte schnelle Entlastungen; Linken-Fraktionsvize Christian Görke sprach von „Kriegsspekulation“ und verlangte ein Gesetz „zur Abschaffung der Übergewinne in Deutschland“. Die Linksfraktion hat zudem beantragt, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor nach dem Vorbild des EU-Energiekrisenbeitrags von 2022 vorzulegen.

Doch die Regierung ist gespalten. Kanzler Friedrich Merz zeigt sich skeptisch. Er hält den Begriff der „Übergewinne“ für juristisch kaum sauber definierbar und warnt davor, nicht jede Preisbewegung mit Steuern oder Haushaltsmitteln beantworten zu können. Auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt Eingriffe bislang ab und sagte im Bundestag, es brauche keine reflexhaften Maßnahmen wie Tankrabatte oder eine Übergewinnsteuer. Damit verläuft die Konfliktlinie heute weniger zwischen Regierung und Opposition als quer durch das politische Lager: SPD und Teile der Opposition drängen, die Union bremst.

Klingbeil dafür, Merz zögert

Interessant ist, dass der Vorschlag längst nicht mehr nur von linken Parteien getragen wird. Die EU selbst hat die Logik einer Krisengewinnabschöpfung mit ihrer Solidaritätsabgabe bereits akzeptiert. Und auch konservativ oder rechts geführte Regierungen haben ähnliche Instrumente genutzt. Großbritannien führte schon 2022 unter einer konservativen Regierung die „Energy Profits Levy“ auf Öl- und Gasgewinne ein; sie wurde erst von 25 auf 35 Prozent erhöht und später bis März 2029 verlängert. Italien wiederum ist auch 2026 wieder aktiv: Die Regierung von Giorgia Meloni erhöhte im Februar die regionale Unternehmenssteuer für Energieunternehmen von 3,9 auf 5,9 Prozent, um Hilfen gegen hohe Stromrechnungen zu finanzieren, und Meloni stellte Anfang März sogar weitere Steuererhöhungen für Unternehmen in Aussicht, die von steigenden Energiepreisen „unangemessen profitieren“.

Der Verweis auf Italien offenbart aber auch die Probleme dieses Instruments. 2022 galt das Land unter Mario Draghi als Vorreiter bei dieser Steuer. Inzwischen ist klar: Die praktische Umsetzung war heikel. Italiens Verfassungsgericht erklärte im Juni 2024 Teile von Draghis Übergewinnsteuer für rechtswidrig. Die Richter beanstandeten vor allem die Bemessungsgrundlage; Unternehmen können deshalb teilweise Rückzahlungen verlangen. Die Grundidee blieb politisch attraktiv, juristisch aber erwies sie sich als anfällig.

Genau hier setzen die Kritiker an. Die wichtigste Gegenposition lautet: Eine Übergewinnsteuer klingt populär, ist aber schwer präzise und rechtssicher zu formulieren. In Deutschland gibt es auch deshalb neue Zweifel. Der Bundesfinanzhof befasste sich 2025 mit dem deutschen EU-Energiekrisenbeitrag; parallel haben das Finanzgericht Köln und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags erhebliche europa- und verfassungsrechtliche Fragen rund um solche Sonderabgaben dokumentiert. Die juristische Kernfrage lautet: Was genau ist ein „Übergewinn“ und wer entscheidet, ob er auf Marktmacht, Krieg, staatliche Nachfrage oder schlicht kluge Unternehmensstrategie zurückgeht?

Investoren werden abgeschreckt

Auch unter Ökonomen ist das Bild weniger eindeutig, als die politische Debatte oft nahelegt. Der Internationale Währungsfonds hält eine Besteuerung von Übergewinnen im Energiesektor grundsätzlich für vertretbar, allerdings nur dann, wenn sie wirklich auf ökonomische Sonderrenditen zielt, also auf Gewinne, die nicht aus zusätzlicher Leistung oder Investition entstehen, sondern aus externen Schocks. Dann, so das IMF, könne eine solche Steuer Einnahmen abschöpfen, ohne Investoren stark zu entmutigen oder zusätzliche Preissteigerungen auszulösen. Denn genau das ist die befürchtete Nebenwirkung: Zum einen könnten Sondersteuern Investitionen in Förderung, Raffinerien oder Infrastruktur ausbremsen, wenn Unternehmen jederzeit befürchten müssten, dass außerordentliche Gewinne im Nachhinein politisch abgeschöpft werden.

Zum anderen sei das Signal problematisch: Wer in guten Zeiten investiere, müsse auch auf die Chance hoher Gewinne in Ausnahmesituationen vertrauen können. Hinzu kommt ein praktisches Problem, das selbst Befürworter einräumen: Der Staat muss zwischen legitimen Marktgewinnen und krisenbedingten Zufallsgewinnen trennscharf unterscheiden – eine Grenze, die selten eindeutig ist.

Und was ist mit Rüstungsfirmen? Die Frage liegt politisch nahe, weil der Krieg in Europa und jetzt im Nahen Osten und die massive Aufrüstung in der NATO die Auftragsbücher vieler Hersteller füllen. Rheinmetall etwa rechnet 2026 mit einer operativen Marge von rund 19 Prozent. Dennoch konzentriert sich die aktuelle konkrete Debatte in Berlin fast ausschließlich auf Mineralöl- und andere fossile Energieunternehmen. Eine Sondersteuer für Rüstungskonzerne wird zwar in Teilen der Linken, in Gewerkschaftskreisen und in der öffentlichen Debatte diskutiert; in der akuten Auseinandersetzung von Regierung und Bundestag spielt sie derzeit aber keine zentrale Rolle, was für die populistische Ausrichtung der Debatte spricht: Wo Verbraucher die Preisexplosion unmittelbar an der Zapfsäule spüren, ist der Druck auf die Politik deutlich größer als bei Verteidigungsetats, deren Wirkung indirekter ist.

Der Befund im Frühjahr 2026 lautet deshalb: Die Übergewinnsteuer ist nicht mehr bloß eine linke Parole. Sie hat einen EU-Präzedenzfall, sie wurde in mehreren Staaten bereits angewandt, und sie gewinnt in Krisen sofort wieder an politischer Zugkraft. Aber ebenso klar ist: Je konkreter es wird, desto größer werden die Zweifel an Definition, Rechtssicherheit und Investitionswirkungen.

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