Business & Beyond NEINhorn-Klage: ChatGPT druckt fertige Bücher, Carlsen sagt Nein

NEINhorn-Klage: ChatGPT druckt fertige Bücher, Carlsen sagt Nein

Carlsen verklagt OpenAI, weil ChatGPT komplette NEINhorn-Bücher samt Illustrationen und Druckvorlagen ausspuckt. Ein möglicher Präzedenzfall für die gesamte Kreativbranche.

KI-unterstützt · redaktionell geprüft

Ein Kinderbuch-Chatbot, der auf Zuruf komplette Bücher samt ISBN und Verlagslogo ausspuckt: Genau das wirft der Carlsen-Verlag OpenAI vor. Am 19. August 2026 reichten der Hamburger Verlag, Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn Klage gegen den ChatGPT-Betreiber ein.

Der Vorwurf ist so simpel wie brisant: ChatGPT erzeugt laut Verlag schon bei einfachen Eingaben Geschichten, die dem urheberrechtlich geschützten NEINhorn in wesentlichen kreativen Elementen ähneln und teils als äußerst detailgetreue Kopien einzustufen sind.

Ein Prompt soll für den kompletten Bilderbuch-Klon genügen

Laut Ohn reichen bereits einfachste Eingaben in ChatGPT aus, damit der Chatbot Geschichten vom NEINhorn generiert. Die Ergebnisse sollen sich in den wesentlichen kreativen Elementen kaum vom Original unterscheiden. Brisanter wird es bei den Illustrationen: Diese seien vom Original praktisch nicht zu unterscheiden. Noch weiter geht die Eigeninitiative der KI. ChatGPT schlägt demnach unaufgefordert weitere Texte und Bilder vor, in denen Nebencharaktere wie die KönigsDOCHter oder der WASbär auftauchen, ohne dass Nutzende danach gefragt hätten.

Das System liefert laut Verlag sogar komplette Druckvorlagen mit Umschlaggestaltung, Impressum und einer gefälschten ISBN. Diese Detailtiefe ist es, die den Fall aus Sicht des Verlags von bisherigen Debatten über KI-generierte Bilder im Stil bekannter Künstler unterscheidet: Es geht nicht um einen ähnlichen Stil, sondern um ein praktisch fertiges Produkt, das mit dem Original verwechselbar ist. Das NEINhorn selbst ist längst kein Nischenprodukt der Kinderliteratur mehr. Seit der Erstveröffentlichung vor sieben Jahren ist die Reihe von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn zu einem festen Bestandteil deutscher Kinderzimmer geworden, mit mittlerweile mehreren Fortsetzungen und wiedererkennbaren Nebenfiguren wie dem NAhUND. Gerade dieser hohe Wiedererkennungswert der Illustrationen macht es laut Verlag so einfach, die KI-generierten Nachahmungen dem Original zuzuordnen und genauso einfach, die Kopie als solche zu entlarven.

Die Trainingsdaten-Frage wird zum Kernstreitpunkt

Für Carlsen ist die Schlussfolgerung eindeutig: Die Detailtreue der Kopien lege aus Sicht des Verlags den Schluss nahe, dass die Originalwerke unrechtmäßig zum Training der Sprach- und Bildmodelle genutzt wurden und sich als Memorisierung im Datensatz befinden. Genau diese Speicherung und jederzeitige Abrufbarkeit über ChatGPT bildet den juristischen Kern der Klage vor dem Landgericht München I, einem für OpenAI mittlerweile bekannten Gerichtsstand. Christian Schumacher-Gebler, CEO der Bonnier-Gruppe, zu der Carlsen gehört, fordert laut Heise die Unterlassung der unlizenzierten Nutzung, die Offenlegung möglicher Missstände sowie Schadenersatz. Diese drei Forderungen zusammen zielen nicht nur auf einen Einzelfall ab: Wird OpenAI zur Offenlegung verpflichtet, könnte das Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang weitere geschützte Werke im Trainingsdatensatz stecken, ein Punkt, der über den Einzelfall NEINhorn weit hinausreicht und für die gesamte Verlagsbranche relevant wäre.

Deutlicher wird Kling selbst: „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen?“, so Kling. Astrid Henn zieht einen drastischen Vergleich: „Dieser Vorgang unterscheidet sich in meinen Augen nicht von zum Beispiel dem Diebstahl von Firmengeheimnissen, die dann im Darknet verkauft und für jedermann zugänglich gemacht werden“, so Henn. Beide Statements zielen in dieselbe Richtung: Während bei privaten Nutzern illegale Downloads konsequent strafrechtlich verfolgt werden, sehen Kling und Henn bei einem milliardenschweren Tech-Konzern eine deutlich laxere Handhabung des Urheberrechts.

Kein Einzelfall: Carlsen kennt das KI-Problem bereits

Carlsen hatte sich bereits vor einem Jahr öffentlich von menschenverachtenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden und pornografischen KI-Memes mit der Conni-Figur distanziert und in solchen Fällen rechtliche Schritte geprüft beziehungsweise eingeleitet. Die NEINhorn-Klage reiht sich damit in eine längere Auseinandersetzung zwischen Kreativbranche und generativer KI ein, diesmal jedoch mit dem schärferen Vorwurf der direkten Reproduktion statt bloßer Verfremdung.

Während es beim Conni-Fall um den Missbrauch einer Figur für nicht intendierte, teils diffamierende Inhalte ging, geht es beim NEINhorn um die technische Kopie der ursprünglichen Werke selbst, inklusive Text, Bild und sogar Verlagskennzeichnung. Für Carlsen zeigt das eine Eskalationsstufe: Erst ging es um den Missbrauch geschützter Charaktere durch Nutzer, jetzt geht es um die Reproduktion durch das System selbst, ohne dass Nutzer aktiv manipulieren müssten.

Business Punk Check

Die eigentliche Innovation liegt hier nicht bei OpenAI, sondern bei Carlsen: Der Verlag liefert nach eigener Darstellung einen der bisher konkretesten Belege dafür, dass Sprachmodelle urheberrechtlich geschützte Werke nicht nur „gelernt“, sondern gespeichert haben könnten. Das ist kein abstrakter Trainingsdaten-Streit mehr, sondern ein reproduzierbarer Fall mit Druckvorlage und gefälschter ISBN.

Für Entscheider in der Kreativ- und Verlagsbranche bedeutet das: Wer eigene Inhalte prüfen will, sollte testen, ob Chatbots die eigenen Werke detailgetreu reproduzieren, bevor man auf eine gerichtliche Klärung wartet. Für Unternehmen, die KI-Tools produktiv einsetzen, wird die Haftungsfrage bei generierten Inhalten drängender. Der Hype um generative KI trifft hier auf eine handfeste Rechtsfrage, die sich nicht mit Marketing-Sprech wegreden lässt.

Auf einen Blick

  • Carlsen-Verlag, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn reichten am 19. August 2026 Klage gegen OpenAI beim Landgericht München I ein.
  • ChatGPT soll bereits bei einfachen Eingaben komplette NEINhorn-Geschichten samt Illustrationen und Druckvorlagen mit gefälschter ISBN erzeugen.
  • Der Verlag sieht darin einen Beleg für unrechtmäßiges Training der OpenAI-Modelle mit den Originalbüchern und fordert Unterlassung sowie Schadenersatz.
  • Carlsen hatte sich bereits vor einem Jahr von missbräuchlichen KI-Memes mit der Conni-Figur distanziert und rechtliche Schritte in solchen Fällen geprüft beziehungsweise eingeleitet.

Quellen: Ohn, Heise

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