AnlagePunk · Airbnb Steuer

Clever untervermieten: Rechte, Pflichten und Fallen bei Airbnb & Co.

Wer Wohnraum untervermietet – etwa bei Airbnb – bewegt sich schnell in einer steuerlichen Grauzone.
Shutterstock Wer Wohnraum untervermietet – etwa bei Airbnb – bewegt sich schnell in einer steuerlichen Grauzone.
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Die Zimmer-Mathematik: So wird abgerechnet

Komplizierter wird die Berechnung bei der Vermietung einzelner Räume. Hier kommt es auf die anteilige Flächenberechnung an:

Bei einem 20-Quadratmeter-Zimmer in einer 100-Quadratmeter-Wohnung können 20 Prozent der Gesamtkosten als Ausgaben angesetzt werden. Werden Gemeinschaftsräume wie Bad oder Küche mitgenutzt, erhöht sich dieser Anteil entsprechend – allerdings geteilt durch die Anzahl der Nutzer.

Ein Beispiel macht es deutlich: In einer WG mit vier Bewohnern und einem Gast, bei der das Bad 20 Prozent der Wohnfläche ausmacht, können für den Gast weitere 4 Prozent (20 Prozent geteilt durch fünf Personen) der Gesamtkosten angesetzt werden. In Summe wären das 24 Prozent der Wohnungskosten, die steuerlich berücksichtigt werden können.

Digitale Transparenz: Das Finanzamt weiß Bescheid

Die Zeiten, in denen Vermietungsplattformen ein steuerlicher Blindfleck waren, sind vorbei. Die Finanzverwaltung hat direkten Zugriff auf die Daten der Plattformbetreiber. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Nutzende zu melden, die entweder mindestens 30 Vermietungen pro Jahr durchführen oder Einnahmen von mindestens 2.000 Euro erzielen.

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