Deluxe & Destinations Fluggastrechte: Deine Waffen gegen Airlines bei Verspätung & Ausfall

Fluggastrechte: Deine Waffen gegen Airlines bei Verspätung & Ausfall

Streik, Verspätung, Annullierung? Die EU-Fluggastrechte sichern Reisenden bis zu 600 Euro Entschädigung. Doch ein neues EU-Vorhaben könnte diese Ansprüche drastisch beschneiden. Was Passagiere jetzt wissen müssen.

Wer kennt es nicht: Der lang geplante Urlaub beginnt mit stundenlangem Warten am Gate oder endet abrupt mit einer Annullierung. Für Flugreisende ist das mehr als nur ärgerlich – es bedeutet verlorene Zeit, zusätzliche Kosten und jede Menge Stress. Doch die EU-Fluggastrechte bieten wirksamen Schutz. Bei Verspätungen ab drei Stunden oder kompletten Flugausfällen winken Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings drohen diese Rechte nun erheblich beschnitten zu werden.

Entschädigungsansprüche: Was steht Passagieren aktuell zu?

Die Rechtslage ist eindeutig: Kommt ein Flug mehr als drei Stunden zu spät am Ziel an oder wird komplett gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung – vorausgesetzt, der Flug startet in der EU oder wird von einer europäischen Airline durchgeführt. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 Euro bei Strecken bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Strecken bis 3.500 Kilometer und innereuropäischen Flügen
  • 600 Euro bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer

„Erfahren Reisende mindestens zwei Wochen vorher, dass sich die Flugzeiten am geplanten An- und Abreisetag ändern, müssen Sie das meist so hinnehmen“, erklärt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen, wie „ndr.de“ berichtet. Bei kurzfristigen Änderungen greifen jedoch die Entschädigungsregeln.

Wichtig: Auch bei Umsteige-Verbindungen bestehen Ansprüche – selbst wenn der verspätete Anschlussflug außerhalb der EU stattfindet. Entscheidend ist laut Bundesgerichtshof, dass es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt.

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