Deluxe & Destinations Irrtümer über Scheidungen: Was Partner oft nicht wissen

Irrtümer über Scheidungen: Was Partner oft nicht wissen

Ehevertrag: Schutz oder Romantik-Killer? Experten klären auf, was Partnern nach einer Scheidung wirklich zusteht und warum ein Vertrag sinnvoll sein kann. Erfahre, wie Vermögen und Zugewinn geregelt werden.

Die Ehe – ein Bund fürs Leben, zumindest in der Theorie. Doch was passiert, wenn die Liebe erlischt und die Scheidung ansteht? Viele Paare verzichten auf einen Ehevertrag, aus Angst, die Romantik zu zerstören. Doch ist das wirklich klug? Zwei Experten geben Einblicke und räumen mit gängigen Missverständnissen auf.

Vermögen bleibt getrennt

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass das Vermögen von Ehepartnern automatisch verschmilzt. „Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass mit der Ehe aus dem Vermögen der Frau und dem des Mannes ein gemeinsames Vermögen wird“, erklärt Jürgen Krüger, Notar und Fachanwalt für Familienrecht bei „Utopia.de“. Das bedeutet, dass das Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, auch nach der Ehe getrennt bleibt. Selbst ohne Ehevertrag bleibt „dein“ und „mein“ bestehen.

Zugewinngemeinschaft: Fairer Ausgleich

Mit der Eheschließung entsteht jedoch eine sogenannte Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung anteilig geteilt wird. Der Partner mit dem größeren Vermögenszuwachs muss dem anderen einen Ausgleich zahlen. Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), betont laut „Utopia.de“: „Das führt eigentlich zu ziemlich gerechten Ergebnissen.“ Denn oft steckt ein Partner beruflich zurück, um sich um Kinder oder Haushalt zu kümmern, während der andere Karriere macht.

Erbschaften und Wertzuwachs

Erbschaften während der Ehe sind vom Zugewinn ausgeschlossen. Doch der Wertzuwachs einer geerbten Immobilie zählt zum Zugewinn. Krüger erläutert, dass der Ausgleichsanspruch immer ein Geldanspruch ist. Ein Beispiel: Ein Auto, das während der Ehe angeschafft wurde, gehört nicht automatisch beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung muss der Wert des Autos ausgeglichen werden, wenn es sich aber um den einzigen Vermögenszuwachs der Eheleute handelt, schreibt „Utopia.de“.

Komplexe Zugewinnausgleichsberechnung

Die Berechnung des Zugewinnausgleichs kann komplex sein. Krüger gibt bei „Utopia.de“ ein Beispiel. So wird auf der Website erklärt: „Ein Ehemann startet mit einem Vermögen von einer Million Euro in die Ehe, seine Frau hat nichts. An dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, kann die Frau ein Vermögen von 200.000 Euro vorweisen, der Mann hat von seiner anfänglichen Million im Laufe der Zeit ein Viertel verloren – ihm verbleiben 750.000 Euro. Obwohl die Frau also objektiv weniger Vermögen hat, liegt der Zugewinn ausschließlich bei ihr. Ihrem Mann steht darum die Hälfte ihres Vermögens, 100.000 Euro, zu“.

Ehevertrag: Schutz für Unternehmer

Wer keine Lust auf viel Diskussion hat, könnte vorab einen Ehevertrag aufsetzen – auch wenn das ziemlich unromantisch klingt, es gibt Sicherheit. Ein Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft modifizieren oder ausschließen. Besonders sinnvoll ist dies für Unternehmer. „Denn das Unternehmen wird beim Zugewinnausgleich mit eingepreist“, erklärt Becker. Ein Ehevertrag kann verhindern, dass die berufliche Existenz durch eine Scheidung gefährdet wird.

Immobilien und Wertzuwachs

Auch bei Immobilien kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Wenn einer der Partner das Elternhaus erbt, in dem das Paar lebt, kann der Wertzuwachs im Falle einer Scheidung ausgeklammert werden. So bleibt das Erbe geschützt.

Notarielle Beurkundung und Kontrolle

Für die Wirksamkeit eines Ehevertrags ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Krüger betont, dass ein Ehevertrag kein Romantik-Killer ist, sondern eine individuelle Vorsorge. „Ein Ehevertrag unterliegt in jeder Phase der sogenannten Inhalts- und Ausgewogenheitskontrolle“, sagt Krüger. Ein Vertrag darf keinen Partner unangemessen benachteiligen. Sollte dies im Laufe der Ehe der Fall sein, kann der Vertrag unwirksam werden.

Ein Ehevertrag kann Missverständnisse und Streitigkeiten verhindern und bietet Sicherheit für beide Partner. Er ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern eine vernünftige Vorsorge. Wer sich gut informiert und individuell absichert, kann auch in schlechten Zeiten auf eine faire Lösung vertrauen.

Business Punk Check

Die unbequeme Wahrheit: Wer ohne Ehevertrag heiratet, unterschreibt einen Wirtschaftsvertrag mit unkalkulierbarem Risiko. Das romantische Narrativ vom gemeinsamen Lebensweg verschleiert, dass die Ehe rechtlich ein Vermögensausgleichssystem ist – eines, das bei Scheidung gnadenlos durchexerziert wird. Besonders perfide: Die Zugewinnberechnung kann absurde Ergebnisse liefern, bei denen die Vermögenslose den Millionär auszahlt.

Die Lösung ist simpel: Transparenz vor der Hochzeit. Ein Ehevertrag ist keine Misstrauenserklärung, sondern rationales Risikomanagement. Wer seine wirtschaftliche Zukunft nicht dem Zufall überlassen will, regelt die Vermögensfragen im Vorfeld – ohne Romantik-Kitsch, dafür mit klarem Kopf. Die notarielle Kontrolle verhindert Knebelverträge, während beide Partner ihre Existenz absichern. Wer das als unromantisch empfindet, hat nicht verstanden, dass echte Partnerschaft auch bedeutet, den anderen nicht wirtschaftlich zu ruinieren.

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