Finance & Freedom 50 Milliarden Euro auf dem Prüfstand: Wirtschaftsweiser fordert Ende der Witwenrente

50 Milliarden Euro auf dem Prüfstand: Wirtschaftsweiser fordert Ende der Witwenrente

Ein Wirtschaftsweiser will die Witwenrente kippen und beruft sich auf Schweden. Fast 50 Mrd. Euro stehen im Raum, doch die Rechnung hat eine Lücke: die Frauen-Rentenlücke von 24,2 Prozent.

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Ein Ökonom will ein 50-Milliarden-Euro-System abschaffen und verweist auf ein Land mit anderer Erwerbsstruktur. Wirtschaftsweiser Martin Werding fordert im Gespräch mit der Rheinischen Post das Ende der Witwenrente und ein verpflichtendes Rentensplitting als Ersatz.

Sein Argument klingt modern, seine Zahlenbasis blendet jedoch aus, dass Frauen in Deutschland im Schnitt 24,2 Prozent weniger Alterseinkommen haben als Männer.

Werdings Rechnung folgt einer schwedischen Blaupause mit deutscher Lücke

Werding lehrt Sozialpolitik an der Ruhr-Universität Bochum und sitzt seit 2022 im Sachverständigenrat. Gegenüber der Rheinischen Post nannte er die Witwenrente nicht mehr zeitgemäß, weil Frauen heute selbst erwerbstätig seien und eigene Ansprüche aufbauen könnten. Als Vorbild dient ihm Schweden, wo die Leistung 1990 für später geschlossene Ehen entfiel. Nach seiner Angabe entsprechen die Ausgaben für die Witwenrente von fast 50 Mrd. Euro etwa einem Achtel der gesamten Ausgaben der Rentenversicherung, ein Volumen, das er als Argument für die Reform anführt, wie Gegen Hartz dokumentiert. Der Vorschlag ist eine persönliche Forderung, kein Ratsbeschluss.

Das ist ein wichtiger Unterschied, der in Schlagzeilen oft unerwähnt bleibt. Werding verlangt zudem ausdrücklich Bestandsschutz und Übergangsfristen für bereits bewilligte Renten, sodass laufende Zahlungen nicht von heute auf morgen entfallen würden. Konkret schwebt ihm vor, dass Paare die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte untereinander aufteilen, wobei der Partner mit den höheren Ansprüchen Punkte an den anderen abgibt. Zusätzlich sprach er davon, die Leistung zu Lebzeiten beider Partner etwas niedriger anzusetzen, damit nach einem Todesfall mehr als die Hälfte beim Hinterbliebenen verbleibt. Wie genau diese Berechnung aussehen soll, welche Jahrgänge betroffen wären und wie Sorgezeiten für Kinder oder Pflege eingerechnet würden, ist bislang nicht ausgearbeitet, berichtet Mdr. Ein freiwilliges Rentensplitting existiert bereits nach geltendem Recht. Es kommt für Ehen nach 2001 sowie für ältere Ehen infrage, wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind. Die Entscheidung ist bindend und schließt eine spätere Witwenrente aus derselben Ehe aus. Werdings Reformidee geht darüber hinaus, weil sie das Wahlrecht durch eine verpflichtende Regelung ersetzen würde.

Die Kommission empfiehlt Prüfung, keine Abschaffung

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung legte am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vor. Punkt elf rät, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen. Von einer beschlossenen Abschaffung ist im Bericht nirgends die Rede, wie News dokumentiert. Die Kommission begründet ihren Prüfauftrag damit, dass sich gesellschaftliche Lebensformen und Erwerbsbiografien seit Einführung der Witwenrente erheblich verändert haben.

Das Gremium räumt zugleich ein, die Folgen einer Reform wegen der knappen Zeit nicht eingehend untersucht zu haben. Eine Umsetzung im Jahr 2026 gilt damit als ausgeschlossen. Zuerst müssten Modelle entwickelt, berechnet und sozial bewertet werden. Die Bundesregierung will die Empfehlungen zügig bearbeiten, doch bei der Hinterbliebenenversorgung lässt sich kein fertiger Gesetzestext einfach übernehmen.

Rentensplitting hat Gewinner und Verlierer

Ein Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt die Tragweite. Ein Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Je nach individueller Rentenhöhe kann die Kombination aus eigener Rente und großer Witwenrente nach geltendem Recht günstiger ausfallen als die eigene Rente nach einem verpflichtenden Splitting. Das ist keine allgemeine Prognose, sondern eine Modellrechnung. Sie deutet aber darauf hin, dass eine Pflichtlösung stark von den individuellen Rentenkonten abhängt.

Für Menschen mit hohen eigenen Einkünften kann Splitting günstiger sein als eine Witwenrente, die durch Einkommensanrechnung schrumpft. Bei großen Biografie-Unterschieden bietet die heutige Regelung dagegen mehr Schutz. Wie stark die Einkommensanrechnung die Witwenrente beeinflussen kann, zeigt die geltende Regel: Eigenes Einkommen bleibt bis zu einem monatlichen Freibetrag von 1.122,53 Euro anrechnungsfrei, oberhalb dieser Grenze werden 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Frauen tragen das Strukturrisiko

Werdings Aussage, Frauen könnten heute selbst vorsorgen, beschreibt den Arbeitsmarkt nur teilweise. Sie arbeiten häufiger in Teilzeit und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit öfter wegen Kindererziehung oder Pflege. Das Statistische Bundesamt beziffert die daraus resultierende Einkommenslücke im Alter auf 24,2 Prozent, so Gegen Hartz. Aktuell beziehen 5,3 Millionen Menschen in Deutschland eine Hinterbliebenenrente, davon 4,59 Millionen Frauen gegenüber 0,75 Millionen Männern.

Der Durchschnittsbetrag bei Frauen liegt bei 761,74 Euro. Für bestehende Ansprüche ändert sich derzeit nichts, wie Mdr berichtet. Die Alterssicherungskommission selbst weist auf eine Schwäche des bisherigen Systems hin: Der Anspruch unterscheidet kaum danach, ob der hinterbliebene Partner tatsächlich wegen Kindererziehung oder Pflege geringere eigene Ansprüche aufbauen konnte, was ein zentrales Gegenargument gegen eine pauschale Streichung bleibt.

Business Punk Check

Werding verkauft eine Sparmaßnahme als Modernisierung. Der Verweis auf Schweden funktioniert nur, wenn man ignoriert, dass Erwerbsbiografien und Teilzeitquoten in Deutschland anders verlaufen. Die 50 Mrd. Euro klingen nach Einsparpotenzial, doch kaum jemand hat berechnet, was ein Wegfall an Grundsicherungskosten oder Altersarmut erzeugt. Für Unternehmen und HR-Abteilungen ist das kein abstraktes Politikthema. Für Unternehmen, die heute Teilzeitmodelle für Mütter oder Pflegende gestalten, stellt sich die Frage, wie die soziale Absicherung dieser Entscheidungen künftig aussehen könnte. Für Entscheider in der betrieblichen Altersvorsorge bleibt es relevant, Reformoptionen zu beobachten. Wer glaubt, das Thema sei mit dem Kommissionsbericht erledigt, unterschätzt den politischen Druck, der von Wirtschaftsweisen wie Werding ausgeht.

Auf einen Blick

  • Wirtschaftsweiser Martin Werding fordert ein Ende der Witwenrente und ein verpflichtendes Rentensplitting als Ersatz, verweist dabei auf Schweden als Vorbild.
  • Die Alterssicherungskommission empfiehlt in ihrem Bericht vom 23. Juni 2026 lediglich, Reformoptionen zu prüfen, keine Abschaffung ist beschlossen.
  • Frauen beziehen mit 4,59 Millionen deutlich mehr Witwenrenten als Männer mit 0,75 Millionen, ihre Alterseinkünfte liegen laut Statistischem Bundesamt 24,2 Prozent unter denen von Männern.
  • Ein Modellbeispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt, dass Rentensplitting im Vergleich zur bestehenden Witwenrentenregelung je nach individueller Situation zu einer niedrigeren monatlichen Rente führen kann.

Quellen: Gegen Hartz, Mdr, News

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