Finance & Freedom Anspruch 2027, Auszahlung 2028: So spät kommt die Mütterrente III

Anspruch 2027, Auszahlung 2028: So spät kommt die Mütterrente III

Ab 2027 gibt es mehr Rente für Mütter und Väter, ausgezahlt wird sie aber erst 2028: Zehn Millionen Versicherungskonten gelten als möglicher Grund für die verzoegerte technische Umsetzung.

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Ein Gesetz tritt 2027 in Kraft, doch kaum jemand bekommt das Geld vor 2028. Was wie Behördenwillkür klingt, wirft ein kritisches Licht auf die digitale Infrastruktur der Deutschen Rentenversicherung. Zehn Millionen Konten müssen neu berechnet werden und das dauert offenbar länger als jede politische Ankündigung. Mit der Mütterrente III bekommen Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, künftig einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Der Anspruch entsteht zum 1. Januar 2027, ausgezahlt werden kann er laut Deutscher Rentenversicherung aber erst ab 2028.

Wer bereits Rente bezieht, erhält dann eine rückwirkende Nachzahlung für das komplette Jahr 2027. Die Reform ist die dritte Ausbaustufe eines Systems, das seit 2014 existiert. Damals wurden erstmals bis zu zwei Rentenpunkte pro Kind für vor 1992 geborene Kinder anerkannt, zuvor war seit 1986 nur ein Punkt möglich. 2019 folgte mit der Mütterrente II eine Anhebung auf 2,5 Punkte. Für nach 1992 geborene Kinder galten ohnehin schon bis zu drei Punkte, weshalb Union und SPD die jetzige Reform als Vollendung eines jahrzehntelangen Anpassungsprozesses verkaufen: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden, unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“, hieß es zur Begründung. Politisch war das Vorhaben vor allem ein Anliegen der CSU, die argumentiert, Mütter der 1970er- und 1980er-Jahre hätten wegen fehlender Kita-Angebote und längerer Erwerbsunterbrechungen strukturell schlechtere Rentenansprüche als jüngere Generationen.

Warum die Software länger braucht als das Gesetz

Die Verzögerung liegt laut Rentenversicherung daran, dass sich die neue Regelung technisch nicht wie die Vorgängerstufen Mütterrente I und II programmieren lässt. Laut Rentenversicherung haben mehrere Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre die Berechnungslogik verkompliziert. Ein System, das eigentlich Routineänderungen abwickeln sollte, steht damit vor einer Mammutaufgabe: Millionen Versicherungskonten müssen individuell neu berechnet werden, bevor auch nur ein Euro fließt.

Betroffen sind davon nicht nur künftige Neurentner, sondern auch alle bereits laufenden Renten, bei denen Kindererziehungszeiten bislang nicht oder nur teilweise erfasst wurden. Die Rentenversicherung erkennt solche Zeiten regulär im Rahmen einer Kontenklärung an, die sich meist automatisch meldet, sobald Versicherte 43 Jahre alt werden. Ist das nicht geschehen, müssen Betroffene selbst aktiv werden und das Formular V0800 stellen, sonst zählen die Erziehungszeiten später nicht für die Rentenberechnung. Wichtig dabei: Der Anspruch steht grundsätzlich nur einem Elternteil gleichzeitig zu, in der Regel der Mutter, sofern keine gemeinsame Erklärung zugunsten des Vaters vorliegt.

Was die Nachzahlung 2028 konkret bringt

Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro, gültig seit dem 1. Juli 2026, entspricht der zusätzliche halbe Entgeltpunkt 21,26 Euro brutto pro Monat und Kind. Für das komplette Jahr 2027 ergeben sich damit mindestens 255,12 Euro brutto je Kind, sofern die Rente durchgehend seit Januar 2027 läuft. Bei zwei Kindern sind es mindestens 510,24 Euro, bei drei Kindern 765,36 Euro. Ab vier Kindern überschreitet die Nachzahlung die Marke von 1.000 Euro.

Über die gesamte Rentenbezugsdauer gerechnet, summiert sich das für Mütter auf durchschnittlich rund 5.638 Euro pro Kind, wenn man die statistische Bezugsdauer von 22,1 Jahren zugrunde legt. Für Väter, die im Schnitt 18,8 Jahre Rente beziehen, ergeben sich pro Kind mindestens rund 4.796 Euro. Insgesamt kalkuliert die Deutsche Rentenversicherung mit zusätzlichen Rentenzahlungen von 4,5 Mrd. Euro jährlich, sobald die Reform vollständig umgesetzt ist, wie t-online.de berichtet.

Wer trotzdem leer ausgeht

Nicht jede Mütterrente kommt auch an. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, sieht die Verbesserung oft nicht auf dem Konto, weil sie als Einkommen angerechnet wird. „Nur wer auf mindestens 33 Beitragsjahre kommt, profitiert von einem Freibetrag bei der Grundsicherung.

Das schaffen viele Frauen aber nicht“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut T Online. Sie fordert: „Wer Altersarmut verhindern will, muss diesen Freibetrag ausweiten.“ Auch pensionierte Beamtinnen und Beamte gehen leer aus, da die Mütterrente ausschließlich eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung ist und nur greift, wer während der Erziehungszeit gesetzlich rentenversichert war.

Business Punk Check

Die Mütterrente III ist politisch beschlossen, technisch aber ein Offenbarungseid. Ein Sozialstaat, der zwei Jahre braucht, um eine Gesetzesänderung in Software zu gießen, hat kein Digitalisierungsproblem, sondern ein strukturelles. Entscheider in Behörden und Verwaltung sollten das als Warnsignal lesen: Legacy-Systeme, die bei jeder neuen Reform an ihre Grenzen stoßen, sind kein Einzelfall der Rentenkasse. Für Betroffene zählt vor allem der eigene Versicherungsverlauf. Wer prüft, ob Kindererziehungszeiten korrekt zugeordnet sind, sichert sich unabhängig vom IT-Tempo der Behörde reale Ansprüche. Wer wartet, bis 2028 der Bescheid kommt, verlässt sich auf ein System, das schon einmal seine eigene Zeitplanung verfehlt hat.

Auf einen Blick

  • Die Mütterrente III entsteht zum 1. Januar 2027, wird technisch aber erst ab 2028 ausgezahlt, weil zehn Millionen Versicherungskonten neu berechnet werden müssen.
  • Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ergeben sich mindestens 255,12 Euro Nachzahlung pro Kind für 2027, bei vier Kindern übersteigt der Betrag 1.000 Euro.
  • Laut *Zeit* und Gegen Hartz rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit zusätzlichen jährlichen Rentenzahlungen von 4,5 Mrd. Euro, sobald die Reform vollständig greift.
  • Wer Grundsicherung im Alter bezieht oder pensionierter Beamter ist, profitiert laut VdK-Präsidentin Verena Bentele oft nicht oder nur eingeschränkt von der Erhöhung.

Quellen: T Online, Gegen Hartz, Stuttgarter Zeitung

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