Finance & Freedom Dein Datenschutz ist 5.000 Euro wert: Gericht verurteilt Meta

Dein Datenschutz ist 5.000 Euro wert: Gericht verurteilt Meta

Daten als Milliardengeschäft

Bei der Bemessung der Entschädigungssumme orientierte sich das Gericht am wirtschaftlichen Wert der Daten für Meta. Die Zahlen sprechen für sich: 2021 erzielte der Konzern 115 Milliarden US-Dollar mit Werbung – das entspricht 97 Prozent des Gesamtumsatzes. Der finanzielle Wert eines einzelnen Nutzerprofils auf datenverarbeitenden Märkten sei „enorm“, so das Gericht.

Bemerkenswert ist auch, dass das Landgericht auf eine persönliche Anhörung des Klägers verzichtete. Die Begründung: Es sei gerade das Problem des Betroffenen und des Gerichts, festzustellen, was Meta konkret mit den Daten macht. Stattdessen stellte das Gericht für die Mindestentschädigung von 5.000 Euro auf die „allgemeine Betroffenheit des aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen“ ab.

Private Rechtsdurchsetzung als Ziel

Die Kammer ist sich der potenziellen Lawine bewusst, die sie mit diesem Urteil lostreten könnte. Doch genau das sei im Sinne der DSGVO, argumentieren die Richter: Die Verordnung ziele darauf ab, den Datenschutz auch durch „Private Enforcement“ – also durch Klagen von Privatpersonen vor Zivilgerichten – effektiv durchzusetzen, nicht nur durch behördliche Maßnahmen.

Das Leipziger Urteil kenn ein Meilenstein im digitalen Machtgefüge sein. Erstmals wird der diffuse Kontrollverlust über die eigenen Daten mit einer substanziellen Entschädigung bewertet. Die Entscheidung könnte zum Präzedenzfall werden, der das Geschäftsmodell datengetriebener Plattformen grundlegend infrage stellt. Sollten tausende Facebook-Nutzer ähnliche Klagen einreichen, stünde Meta vor einem finanziellen Risiko in Milliardenhöhe.

Für Verbraucher bedeutet das Urteil eine massive Stärkung ihrer Position. Sie müssen nicht länger nachweisen, welcher konkrete Schaden ihnen durch Datenschutzverstöße entstanden ist – das systematische Ungleichgewicht zwischen Datensammler und Nutzer reicht aus. Diese Entwicklung könnte Tech-Konzerne zwingen, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und transparentere, nutzerfreundlichere Alternativen zu entwickeln. Die digitale Selbstbestimmung bekommt damit endlich einen konkreten Preis – und der liegt bei mindestens 5.000 Euro pro Person.

Quelle: Sachsen.de

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