Finance & Freedom Dein Eigenheim gehört dir – bis du pflegebedürftig wirst

Dein Eigenheim gehört dir – bis du pflegebedürftig wirst

CDU-Politiker will Immobilien zur Pflegefinanzierung ranziehen. Doch das ist längst Realität: Wer ins Heim muss und kein Geld hat, dem kann das Sozialamt heute schon ans Eigenheim. Die Debatte ist ein Scheingefecht.

Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) hat gegenüber der Bild eine Forderung erhoben, die nach radikalem Tabubruch klingt: Eigenheime sollen künftig zur Finanzierung von Pflegekosten verwertet werden können. Das Problem: Seine „Forderung“ beschreibt exakt den Status quo.

Wer glaubt, sein abbezahltes Eigenheim sei im Pflegefall sakrosankt, irrt gewaltig.

Schonvermögen ist kein Freifahrtschein

Wenn die Pflegeversicherung nicht reicht und das eigene Geld aufgebraucht ist, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein – aber nicht bedingungslos. Das Amt prüft rigoros, welches Vermögen vorhanden ist. Freibeträge existieren: 10.000 Euro grundsätzlich, plus weitere 25.000 Euro für Pflegebedürftige. Doch darüber hinaus wird zugelangt. Eine selbstgenutzte Immobilie gilt als Schonvermögen – allerdings nur unter engen Bedingungen.

Bei ambulanter Pflege muss der Pflegebedürftige selbst darin wohnen, bei stationärer Pflege der Ehepartner oder bestimmte Angehörige, so die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der WirtschaftsWoche. Die Immobilie muss zudem „angemessen“ sein: Hausgröße, Ausstattung, Grundstückswert – alles wird auf den Prüfstand gestellt. Eine Villa am Starnberger See? Vergiss es.

Auszug ins Heim bedeutet: Schutz weg

Sobald der Pflegebedürftige dauerhaft ins Heim zieht und kein Ehepartner mehr im Haus wohnt, fällt der Schutz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt Ansprüche grundbuchlich sichern und im Einzelfall die Verwertung der Immobilie verlangen.

Auch Schenkungen der letzten zehn Jahre können zurückgefordert werden – wer das Eigenheim rechtzeitig auf die Kinder überschreiben will, muss früh planen. Besonders perfide: Kinder können beim Elternunterhalt grundsätzlich erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro herangezogen werden – unabhängig von ihrem Vermögen. Ein Eigenheim der Kinder schützt sie nicht, wenn das Gehalt stimmt.

Business Punk Check

Stegemanns Vorstoß ist politisches Theater. Die rechtliche Realität ist längst härter als seine „Forderung“. Was fehlt, ist Transparenz: Viele Deutsche wissen nicht, dass ihr Eigenheim im Pflegefall nur bedingt geschützt ist. Die Pflegeversicherung war von Anfang an als Teilkasko konzipiert – der Eigenanteil im Pflegeheim liegt mittlerweile bei durchschnittlich 2.500 Euro monatlich. Wer nicht privat vorsorgt, riskiert, dass die Immobilie zur Verfügungsmasse wird.

Die bittere Wahrheit: Dein Haus gehört dir nur solange, wie du gesund bleibst. Stegemanns Vorstoß lenkt von der eigentlichen Frage ab: Warum funktioniert die Pflegeversicherung nach 30 Jahren immer noch nicht? Statt Scheindebatten braucht es eine ehrliche Reform – oder die klare Ansage, dass Pflege Privatsache ist. Nur dann können sich Menschen rechtzeitig wappnen, statt im Pflegefall böse zu erwachen.

Häufig gestellte Fragen

Kann das Sozialamt mein Eigenheim verkaufen lassen?

Ja, wenn Sie dauerhaft ins Pflegeheim ziehen und kein Ehepartner mehr darin wohnt. Solange Sie selbst oder Ihr Ehepartner die Immobilie bewohnen und sie als angemessen gilt, ist sie geschützt. Nach dem Auszug kann das Sozialamt eine Verwertung verlangen [Verbraucherzentrale].

Was bedeutet „angemessene“ Immobilie beim Schonvermögen?

Das Sozialamt prüft Hausgröße, Ausstattung, Grundstückswert und Anzahl der Bewohner. Als angemessen gelten je nach Einzelfall und regionalen Vorgaben ungefähr 130 Quadratmeter für zwei Personen und etwa 150 Quadratmeter für drei Personen. Luxusimmobilien sind nicht geschützt [Wuerttembergische].

Schützt eine Schenkung an die Kinder mein Haus?

Nur bedingt. Das Sozialamt kann Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückfordern. Wer früh plant und die Zehnjahresfrist einhält, ist sicherer – aber Vorsicht bei Nießbrauchrechten oder Wohnrechten, die den Wert mindern [Deutsche-familienversicherung].

Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?

Nur wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Das Vermögen der Kinder – etwa deren eigenes Eigenheim – spielt dabei keine Rolle. Die 100.000-Euro-Grenze gilt pro unterhaltspflichtiger Person; das Haushaltseinkommen als solches ist nicht der maßgebliche Prüfmaßstab [Verband-wohneigentum].

Quellen: WirtschaftsWoche, Verbraucherzentrale, Ev-liquidhome, Deutsche-familienversicherung, Wuerttembergische, Verband-wohneigentum, Deutsche-teilkauf

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