Finance & Freedom Der Abfindungs-Vergleich der CEOs: Bahnchef Lutz geht zum Spartarif

Der Abfindungs-Vergleich der CEOs: Bahnchef Lutz geht zum Spartarif

Systemfehler: Millionen für vorzeitigen Ausstieg

Vergütungsexperten kritisieren seit langem die Praxis hoher Abfindungen. Besonders problematisch: Selbst Manager, die auf eigenen Wunsch vorzeitig ausscheiden, werden fürstlich entlohnt. ThyssenKrupp zahlte 2018 an Heinrich Hiesinger trotz dessen Eigenkündigung den maximalen Abfindungsbetrag von 4,6 Millionen Euro.

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Die Millionenabfindungen offenbaren ein perverses System: Je höher die Vergütung, desto höher auch die Abfindung – unabhängig von der tatsächlichen Leistung. Während Bahnchef Lutz mit „nur“ 2,6 Millionen Euro abgespeist werden dürfte, kassieren Konzernchefs der Privatwirtschaft das Zehn- bis Zwanzigfache. Die wahre Leistungsgerechtigkeit sieht anders aus.

Besonders absurd: Selbst Manager, die freiwillig gehen oder nach kurzer Zeit scheitern, werden mit Millionen belohnt. Die Aufsichtsräte nicken diese Praktiken routinemäßig ab, während Aktionäre und bei Staatsunternehmen die Steuerzahler die Zeche zahlen. Die Forderung nach einer Begrenzung auf maximal ein Jahresgehalt ist überfällig – ein Jahr „hochbezahlte Freizeit“ reicht für die Neuorientierung völlig aus.

Häufig gestellte Fragen

  • Warum sind die Abfindungen bei Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn niedriger?
    Staatsunternehmen stehen unter intensiverer öffentlicher Beobachtung und müssen strengere Vergütungsregeln einhalten. Bei der Bahn kommt hinzu, dass hohe Abfindungen angesichts der Serviceprobleme und Staatszuschüsse politisch kaum vermittelbar wären. Die Grundgehälter liegen zudem oft niedriger als in der Privatwirtschaft, was die Abfindungshöhe direkt beeinflusst.
  • Wie können Unternehmen ihre Abfindungspraxis reformieren?
    Unternehmen sollten Abfindungs-Caps von maximal einem Jahresgehalt einführen und bei freiwilligem Ausscheiden grundsätzlich keine oder deutlich reduzierte Abfindungen zahlen. Aufsichtsräte müssen Vorstandsverträge kritischer prüfen und kürzere Laufzeiten vereinbaren. Zudem sollten Abfindungen an die tatsächliche Leistung gekoppelt werden – wer das Unternehmen in Schieflage bringt, darf nicht mit Millionen belohnt werden.
  • Welche Rolle spielen Aktionäre bei der Kontrolle von Abfindungen?
    Aktionäre können auf Hauptversammlungen kritische Fragen stellen und gegen überhöhte Vergütungssysteme stimmen. Institutionelle Investoren wie Fondsgesellschaften und Pensionskassen haben besonders großen Einfluss und setzen zunehmend auf Nachhaltigkeit und Angemessenheit bei Vergütungsfragen. Aktive Aktionäre sollten die Abfindungspraxis zum Thema machen und transparente Regelungen einfordern.
  • Wie wirkt sich die Abfindungspraxis auf den Mittelstand aus?
    Mittelständische Unternehmen orientieren sich oft an DAX-Konzernen, können sich aber deren Vergütungspraxis kaum leisten. Die überhöhten Abfindungen der Großkonzerne schaffen unrealistische Erwartungen bei Führungskräften und erschweren dem Mittelstand die Gewinnung von Top-Talenten. Familienunternehmen setzen daher verstärkt auf langfristige Anreize statt auf kurzfristige Abfindungsversprechen.
  • Welche internationalen Unterschiede gibt es bei CEO-Abfindungen?
    In den USA liegen die Abfindungen oft noch höher als in Deutschland, während skandinavische Länder deutlich strengere Regeln haben. In Frankreich wurden nach öffentlichem Druck gesetzliche Obergrenzen eingeführt. Die Schweiz hat mit der „Abzocker-Initiative“ die Aktionärsrechte gestärkt. Deutschland bewegt sich im europäischen Mittelfeld, zeigt aber bei einzelnen Fällen wie Wiedeking (50 Mio. €) internationale Spitzenwerte.

Quellen: „all-electronics.de“, „Business Insider“

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