Finance & Freedom Nebenverdienst beim Bürgergeld: Was man wissen muss

Nebenverdienst beim Bürgergeld: Was man wissen muss

Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Bürgergeld – viele davon trotz Arbeit. Die Regeln für Aufstocker wurden 2023 reformiert. Was Erwerbstätige jetzt über Freibeträge und Ergänzungsleistungen wissen müssen.

Das Bürgergeld polarisiert seit seiner Einführung als Hartz-IV-Nachfolger Anfang 2023. Besonders brisant: Fast ein Drittel der Empfänger sind keine Arbeitslosen, sondern Menschen, die trotz Job nicht genug zum Leben haben. Damit sind auch zahlreiche Erwerbstätige, die ihr Einkommen aufstocken müssen, betroffen.

Wer kann aufstocken – und wie funktioniert’s?

Die Regelung gilt für Angestellte ebenso wie für Selbstständige. Entscheidend ist die finanzielle Bedürftigkeit trotz eigener Erwerbstätigkeit. Der Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden – zusätzlich zu eventuell vorrangigen Leistungen wie Wohngeld. Die Bundesagentur für Arbeit betont: „Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen.“

Die Berechnung: Komplexer als gedacht

Die Höhe des Ergänzungsbetrags folgt einer klaren Formel: Vom errechneten Gesamtbedarf – bestehend aus Regelsatz plus Wohn- und Heizkosten – wird das anrechenbare Einkommen abgezogen. Der verbleibende Betrag wird als Ergänzung ausgezahlt.

Der Clou liegt in den Freibeträgen. Sie sorgen dafür, dass nicht das gesamte Einkommen angerechnet wird. Mit der Reform zum 1. Juli 2023 wurden diese Freibeträge deutlich angehoben – ein echter Game-Changer für viele Betroffene.

Mehr Geld in der Tasche durch höhere Freibeträge

Die entscheidende Verbesserung: Bei Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigt der Freibetrag von 20 auf 30 Prozent. Fast ein Drittel des Verdienstes bleibt damit bei der Berechnung unberücksichtigt – bis zu 48 Euro mehr pro Monat.

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