Finance & Freedom Rentenkürzung durch die Hintertür: Millionen Senioren droht 2025 Geldverlust

Rentenkürzung durch die Hintertür: Millionen Senioren droht 2025 Geldverlust

Ende 2025 läuft eine wichtige Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrentner aus. Für rund drei Millionen Betroffene könnte das empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten – ohne dass sie real weniger Rente bekommen.

Die deutsche Rentenpolitik schlägt wieder zu. Zum Jahresende 2025 steht eine Änderung an, die für Millionen Rentner finanziell schmerzhaft werden könnte. Der Grund: Eine Übergangsregelung läuft aus, die bisher den Rentenzuschlag für Erwerbsminderungsrentner schützte. Die Folgen sind komplex – und für viele Betroffene alles andere als erfreulich.

Bürokratischer Kniff mit teuren Folgen

Ab Dezember 2025 wird der bisherige Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent für Erwerbsminderungsrentner nicht mehr separat ausgezahlt. Stattdessen fließt er direkt in die reguläre Rente ein. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt dazu: „Der Zuschlag wird nicht mehr getrennt von der Rente ausgezahlt. Er ist dann Bestandteil der Rente und gehört damit zum anzurechnenden Einkommen. Durch das höhere Einkommen kann die Witwen- oder Witwerrente geringer ausfallen.“

Was zunächst nach einer harmlosen buchhalterischen Änderung klingt, hat für viele Senioren handfeste Konsequenzen. Besonders betroffen: Menschen, die neben ihrer eigenen Rente auch eine Hinterbliebenenrente beziehen.

Mathematik der Mindereinnahmen

Die Hinterbliebenenrente – eine Leistung für Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod eines Versicherten – unterliegt strengen Anrechnungsregeln. Nettoeinkünfte bleiben nur bis zu einer Freigrenze von 1.076,86 Euro (Stand Juli 2025) unangetastet. Liegt das Einkommen darüber, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Der Trick: Durch die Integration des Zuschlags in die Hauptrente steigt das anzurechnende Einkommen – ohne dass real mehr Geld fließt. Für viele Senioren, die bisher knapp unter der Freigrenze lagen, bedeutet das plötzlich spürbare Einbußen bei der Hinterbliebenenrente.

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