Finance & Freedom Rentenreform 2025: Merz will Rentner bei Steuern entlasten

Rentenreform 2025: Merz will Rentner bei Steuern entlasten

Millionen Rentner zahlen Steuern, ohne es zu wissen. Die Freigrenze variiert je nach Renteneintritt – und Merz plant eine radikale Systemänderung. Was Ruheständler jetzt wissen müssen.

Der Briefkasten klingelt, die Deutsche Rentenversicherung schreibt: Ab Juli 2025 steigt die Rente um 3,74 Prozent. Freudige Nachricht für die 22 Millionen Rentenbezieher in Deutschland – doch für viele bedeutet das gleichzeitig den Rutsch in die Steuerpflicht. Der weit verbreitete Glaube, im Ruhestand sei Schluss mit dem Finanzamt, entpuppt sich als kostspieliger Irrtum.

Komplizierte Freibetragsrechnung statt klarer Kante

Die Besteuerung der Altersbezüge folgt einem ausgeklügelten System. Während für Arbeitnehmer der allgemeine Grundfreibetrag von 12.096 Euro gilt, genießen Rentner einen zusätzlichen Freibetrag. Dessen Höhe hängt entscheidend vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab. Wer 2020 in den Ruhestand ging, muss 80 Prozent seiner Bezüge versteuern – für 20 Prozent gilt ein lebenslanger Freibetrag.

Die Deutsche Rentenversicherung betont: Dieser individuelle Rentenfreibetrag bleibt dauerhaft festgeschrieben – auch bei künftigen Rentenerhöhungen. Erst Ruheständler ab 2058 müssen ihre Altersbezüge vollständig versteuern.

Generationengerechte Steuerbelastung oder versteckte Rentnersteuer?

Die tatsächliche Steuerfreigrenze variiert erheblich zwischen den Rentnergenerationen. Wer 2005 in Rente ging, darf im Westen bis zu 22.034 Euro steuerfrei beziehen. Für den Renteneintritt 2025 liegt die Grenze dagegen bei nur noch 17.148 Euro – ein Unterschied von fast 5.000 Euro jährlich.

Die Steuerpflicht bedeutet jedoch nicht automatisch eine Steuerzahlung. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und andere Freibeträge können die Steuerlast deutlich reduzieren oder komplett eliminieren. Entscheidend bleibt: Die Steuererklärung muss trotzdem eingereicht werden.

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