Finance & Freedom Steuer-Hack: Pendlerpauschale kassieren – ganz ohne Auto

Steuer-Hack: Pendlerpauschale kassieren – ganz ohne Auto

Maximaler Steuervorteil im Blick

Die Obergrenze der Entfernungspauschale liegt bei 4.500 Euro jährlich für Arbeitnehmende ohne Dienstwagen, so „wmn.de“.

Perspektivisch könnte der Steuervorteil noch attraktiver werden: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Pauschale ab dem ersten Kilometer auf einheitlich 38 Cent anzuheben – allerdings steht die Umsetzung für 2026 noch nicht fest.

Business Punk Check

Der vermeintliche Auto-Bonus entpuppt sich als universeller Mobilitäts-Hack. Besonders lukrativ wird die Pauschale für Fahrradfahrer und Fußgänger, die praktisch keine Fahrtkosten haben, aber denselben Steuervorteil genießen wie Autofahrer mit hohen Benzinkosten.

Die eigentliche Innovation liegt in der verkehrsmittelneutralen Gestaltung – ein seltenes Beispiel für zukunftsorientierte Steuergesetzgebung. Wer die Pauschale nicht nutzt, verschenkt jährlich hunderte Euro. Clevere Berufstätige dokumentieren ihre Arbeitstage präzise und optimieren so ihren Steuerabzug, unabhängig vom genutzten Transportmittel.

Häufig gestellte Fragen

  • Muss ich Nachweise für mein Verkehrsmittel beim Finanzamt einreichen?
    Nein, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Das Finanzamt verlangt keine Belege über das genutzte Transportmittel – entscheidend ist nur die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
  • Wie dokumentiere ich meine Arbeitstage optimal für die Steuererklärung?
    Führe einen digitalen Kalender mit Präsenztagen im Büro. Homeoffice-Tage, Dienstreisen und Krankheitstage sollten separat erfasst werden, da für sie andere steuerliche Regelungen gelten. Diese Dokumentation maximiert deinen Steuerabzug.
  • Lohnt sich die Pendlerpauschale auch bei kurzen Strecken?
    Absolut. Selbst bei 5 Kilometern einfacher Strecke summiert sich der Steuervorteil bei 220 Arbeitstagen auf 330 Euro jährlich. Da keine tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden müssen, ist dies besonders für Fahrradfahrer und Fußgänger ein reiner Gewinn.
  • Kann ich die Pauschale auch bei wechselnden Verkehrsmitteln nutzen?
    Ja, die Wahl des Verkehrsmittels kann täglich variieren – ob Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder ÖPNV. Die Pauschale bleibt konstant, solange der Arbeitsort derselbe ist.
  • Wie wirkt sich die geplante Erhöhung auf 38 Cent praktisch aus?
    Bei einem 15-Kilometer-Arbeitsweg würde die Erhöhung den jährlichen Steuerabzug von 990 Euro auf 1.254 Euro steigern – ein Plus von 264 Euro. Ob diese Änderung 2026 tatsächlich kommt, bleibt abzuwarten.

Quellen: „wmn.de“

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