Finance & Freedom Steuerfalle Rente: Wer jetzt keine Erklärung abgibt, zahlt Monat für Monat

Steuerfalle Rente: Wer jetzt keine Erklärung abgibt, zahlt Monat für Monat

Nicht alle Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, doch wer verpflichtet ist und diese Pflicht versäumt, riskiert empfindliche Strafen. Welche Ausnahmen gelten und wie man die monatliche 25-Euro-Gebühr vermeidet.

Das Finanzamt kennt bei Steuersündern keine Gnade – auch nicht bei Rentnern. Wer im Ruhestand eine fällige Steuererklärung versäumt, muss mit einer Strafgebühr von 25 Euro pro Monat rechnen. Doch nicht jeder Rentner ist überhaupt zur Abgabe verpflichtet, und in bestimmten Fällen entfällt sogar die Strafe bei Versäumnis.

Wann Rentner Steuern erklären müssen

Der entscheidende Faktor ist der jährliche Grundfreibetrag. Liegt das Einkommen darunter, besteht keine Steuerpflicht. Für 2023 liegt dieser Wert bei 10.908 Euro, wie „wmn.de“ berichtet.

Rentner mit geringerem Jahreseinkommen können ihr Steuerkonto beim Finanzamt sogar löschen lassen. Komplizierter wird es bei höheren Einkünften. Selbst wenn nach Abzug des individuellen Freibetrags das verbleibende Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, besteht dennoch eine Erklärungspflicht – auch wenn letztlich keine Steuern anfallen.

Der Steuersatz steigt kontinuierlich

Die Besteuerung der Rente nimmt stetig zu. Während 2021 noch 81 Prozent der Rente versteuert werden mussten, sind es 2023 bereits 83 Prozent, laut „mainpost.de“.

Der steuerfreie Anteil sinkt entsprechend von 19 auf 17 Prozent. Im zweiten Rentenjahr wird der individuelle Freibetrag berechnet, der dann lebenslang gilt.

Ausnahmen von der Strafzahlung

Interessant für Neu-Rentner: Wer unwissentlich keine Steuererklärung abgibt, kann von Strafzahlungen verschont bleiben.

Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn plausible Gründe für die Unwissenheit vorliegen. Sobald das Finanzamt zur Abgabe auffordert oder bereits früher Erklärungen während der Rente eingereicht wurden, greift diese Ausnahme nicht mehr.

Business Punk Check

Der Fiskus optimiert seine Einnahmen – auch bei Rentnern. Die steigende Besteuerung der Altersbezüge ist ein cleverer Schachzug des Staates, der die demografische Entwicklung finanziell abfedern soll. Während die Politik von „Generationengerechtigkeit“ spricht, bedeutet dies konkret: Rentner werden zunehmend zur Kasse gebeten.

Besonders brisant: Viele Ruheständler wissen nicht einmal, dass sie erklärungspflichtig sind. Die 25-Euro-Strafe pro Monat mag harmlos klingen, summiert sich aber schnell zu empfindlichen Beträgen. Wer strategisch plant, sollte frühzeitig Steuerberatung in Anspruch nehmen – die Kosten dafür sind oft niedriger als potenzielle Strafen und Nachzahlungen.

Häufig gestellte Fragen

  • Ab welchem Einkommen müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
    Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2023 bei 10.908 Euro. Auch wenn nach Abzug des individuellen Freibetrags keine Steuern anfallen, besteht die Erklärungspflicht.
  • Wie kann man als Rentner die 25-Euro-Strafgebühr vermeiden?
    Die sicherste Strategie ist, bei Einkünften über dem Grundfreibetrag fristgerecht eine Steuererklärung einzureichen. Bei Unsicherheit sollte man beim Finanzamt nachfragen oder professionelle Steuerberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür sind oft steuerlich absetzbar.
  • Welche Rentner können sich von der Steuererklärungspflicht befreien lassen?
    Rentner mit Jahreseinkünften unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro) können einen Antrag auf Befreiung stellen und ihr Steuerkonto beim Finanzamt löschen lassen. Dies muss jedoch aktiv beantragt werden.
  • Wie wirkt sich die steigende Rentenbesteuerung auf die finanzielle Planung aus?
    Die kontinuierlich steigende Besteuerung (2023: 83 % der Rente steuerpflichtig) erfordert eine vorausschauende Finanzplanung. Rentner sollten frühzeitig Rücklagen für potenzielle Steuerzahlungen bilden und Steuervergünstigungen wie absetzbare Gesundheitskosten strategisch nutzen.

Quellen: „wmn.de“, „mainpost.de“