Finance & Freedom Überstunden-Bonus: So viel Cash bringt die Merz-Steuerreform wirklich

Überstunden-Bonus: So viel Cash bringt die Merz-Steuerreform wirklich

Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge verspricht Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto. Doch die Rechnung hat einen Haken: Teilzeitkräfte – überwiegend Frauen – gehen leer aus. Was die Reform wirklich bringt.

Die Nachricht elektrisiert Deutschlands Arbeitnehmer: Wer künftig länger arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Die Merz-Regierung plant, Überstundenzuschläge von der Steuer zu befreien. Eine Maßnahme, die auf den ersten Blick nach einem finanziellen Befreiungsschlag klingt. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Die Reform begünstigt bestimmte Gruppen deutlich stärker als andere – und könnte bestehende Ungleichheiten im Arbeitsmarkt sogar verstärken.

Die Steuerbefreiung im Detail

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD formuliert es eindeutig: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Das Schlüsselwort hier: Zuschläge. Denn die Grundvergütung der Überstunden bleibt weiterhin steuerpflichtig, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) betont: „Die Betonung liegt auf ‚Zuschläge‘ – denn die Überstunden an sich werden steuerpflichtig bleiben.“

Diese Differenzierung ist entscheidend für das Verständnis der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen. Die Steuerbefreiung greift ausschließlich für den prozentualen Aufschlag, den Arbeitnehmer für Mehrarbeit erhalten – typischerweise zwischen 25 und 50 Prozent des regulären Stundenlohns.

Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel?

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Effekte: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und einer 40-Stunden-Woche liegt der Stundenlohn bei etwa 17,24 Euro. Leistet dieser Arbeitnehmer 15 Überstunden, erhöht sich sein Bruttogehalt um 258,60 Euro. Mit einem typischen Überstundenzuschlag von 30 Prozent kommen weitere 77,58 Euro hinzu.

Nach aktueller Regelung unterliegt der gesamte Betrag von 3.336,18 Euro der Besteuerung, was zu einem Nettogehalt von 2.240,01 Euro führt. Mit der geplanten Steuerbefreiung für Zuschläge wären nur noch 3.258,60 Euro steuerpflichtig. Die 77,58 Euro Zuschlag blieben steuerfrei, was das Nettogehalt auf 2.274,15 Euro anheben würde – ein Plus von 34,14 Euro.

Die Kehrseite der Medaille

Die Regelung hat einen gravierenden Konstruktionsfehler: Sie gilt nur für Beschäftigte, die bereits in Vollzeit arbeiten. In Deutschland sind jedoch 29 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren in Teilzeit beschäftigt – ein europäischer Spitzenwert. Besonders auffällig ist die Geschlechterdifferenz: Während nur etwa 13 Prozent der erwerbstätigen Männer in Teilzeit arbeiten, sind es bei den Frauen rund 50 Prozent.

Diese Schieflage könnte durch die neue Regelung noch verstärkt werden. Teilzeitkräfte, die ihre Arbeitszeit aufstocken, profitieren nicht von der Steuerbefreiung, solange sie die tarifliche Vollzeitgrenze nicht überschreiten. Die Reform droht damit, bestehende Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu zementieren.

Herausforderungen für Unternehmen

Während Arbeitnehmer die zusätzlichen Euro auf dem Konto begrüßen dürften, stellt die Reform Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen.

Unternehmen müssen ihre Zeiterfassungssysteme anpassen, Arbeitszeitkonten überarbeiten und möglicherweise sogar Arbeitsverträge neu gestalten. Die Differenzierung zwischen regulären Überstunden und solchen mit steuerfreien Zuschlägen erfordert präzise Dokumentation und sorgfältige Abrechnung.

Überstunden in Deutschland: Eine Milliarde zusätzliche Arbeitsstunden

Die Relevanz der Reform zeigt sich auch in der schieren Menge an geleisteten Überstunden: Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) leisteten deutsche Arbeitnehmer 2024 durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Person. Hochgerechnet auf alle 42 Millionen Beschäftigten ergibt das über eine Milliarde zusätzliche Arbeitsstunden.

Bemerkenswert: Von diesen Überstunden wurden lediglich 13,1 Stunden vergütet, während 15,1 Stunden unbezahlt blieben. Die Steuerbefreiung greift somit nur bei weniger als der Hälfte der tatsächlich geleisteten Mehrarbeit.

Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Steuerpolitik. Sie sendet das Signal: Mehrarbeit soll sich stärker lohnen. Doch die Reform greift zu kurz, solange sie Teilzeitbeschäftigte systematisch ausschließt und damit vor allem Frauen benachteiligt.

Eine zukunftsfähige Lösung müsste die Arbeitsmarktstruktur des 21. Jahrhunderts berücksichtigen – mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, steigender Teilzeitquote und dem Wunsch nach besserer Work-Life-Balance. Statt einseitig Mehrarbeit zu belohnen, wäre ein ganzheitlicher Ansatz gefragt, der auch die Aufstockung von Teilzeitstellen attraktiver macht und steuerliche Anreize für alle Beschäftigungsformen bietet.

Die wahre Herausforderung für die Merz-Regierung wird sein, eine Balance zu finden zwischen wirtschaftlichen Anreizen für Mehrarbeit und dem gesellschaftlichen Ziel einer gerechteren Arbeitswelt. Die aktuelle Reform ist bestenfalls ein erster Schritt auf diesem Weg.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

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